Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Usbekistan
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja
× Nein
× Nein
Österreich
✔ Ja
× Nein
× Nein
Schweiz
✔ Ja
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja
× Nein
× Nein
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss nach Ablauf des Visums noch 3 Monate gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenonmmen sind u.a. die folgenden Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische, private und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 30 Tagen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Anmeldepflicht
Ausländische Besucher müssen sich innerhalb von 3 Werkagen nach Ankunft bei der Behörde für Ein- und Ausreise UVViOG (ehemals OViR) melden, wenn sie privat untergebracht sind bzw. sich über den Gastgeber registrieren lassen, oder sich durch das Hotel registrieren lassen. Der Beleg über die Registrierung ist für die Ausreise notwendig. Individualreisende Camper müssen bei einer Touristen-Information oder bei einem Hotel eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bei jedem Ortswechsel ist die Anmeldung erneut erforderlich.
Bei Visumpflicht: Der usbekistanische Gastgeber muss für seine ausländischen Gäste (Familienangehörige oder Bekannte) vor der Visabeantragung seine Einladung erst beim UVViOG zur Beglaubigung vorlegen und dann bei der Konsularabteilung des usbekischen Außenministeriums. Das usbekische Außenministerium vergibt daraufhin eine Telexnummer, die der usbekischen Auslandsvertretung übermittelt wird, bei der das Visum beantragt wird. Wird keine Einladung bei der Visabeantragung vorgelegt, erteilen die usbekischen Vertretungen touristische Visa, mit denen keine Registrierung bei einem Privataufenthalt möglich ist.
Kosten
Deutschland, Österreich und Schweiz
Touristenvisum:
65 € (einmalig, bis 7 Tage Aufenthalt), 75 € (einmalig, bis 15 Tage Aufenthalt), 85 € (einmalig, bis 30 Tage Aufenthalt), 105 € (einmalig, bis 3 Monate Aufenthalt), 145 € (einmalig, bis 6 Monate Aufenthalt) und 185 € (einmalig, bis 1 Jahr Aufenthalt).
Jede weitere Einreise kostet 10 € zusätzlich.
Transitvisum:
Transitvisum: 65 €; (Kinder unter 16 Jahre: visafrei).
zweimaliger Transit: 75 €.
Gruppenvisum: 15 € pro Gruppenmitglied (bis 15 Tage); 25 € pro Gruppenmitglied (bis 30 Tage), zusätzlich 10 € für jede Gruppe.
eVisa: 20 US$.
Bei der Ausfertigung des Expressvisums steigen die Visagebühren um 50%. Hinweis: Eine Expressbearbeitung ist derzeit nur bedingt möglich, eine Samedaybearbeitung ist gar nicht möglich.
Kindern unter 16 Jahren wird die Visumgebühr erlassen.
Visaarten und Kosten
Touristen-, Geschäfts-, Gruppen- und Transitvisum.
Gültigkeit
2 Monate ab Ausstellung.
Aufenthaltsdauer:
Transitvisum: bis 72 Std.
Touristenvisum: 7-30 Tage.
Geschäftsvisum: 7 Tage bis 1 Jahr.
Transit
U.a. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige von allen anderen EU-Ländern sowie Schweizer, benötigen für einen Transitaufenthalt von bis zu 5 Tagen kein Transitvisum.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die im internationalen Flughafen Taschkent ankommen, und die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich oder postalisch bei der Botschaft der Republik Usbekistan oder beim Konsulat in Frankfurt.
Zahlreiche visumpflichtige Nationalitäten können mindestens drei Tage vor der Abreise ein e-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise beantragen.
Antrag erforderlich
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (muss online mit englischer US-Tastatur ausgefüllt werden).
(b) 1 Passfoto.
(c) Original-Reisepass (+ Kopie des Reisepasses), der nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Gebühr (Bei Antragstellung per Überweisung mit abgestempeltem Zahlungsbeleg).
(e) Für Aufenthalte, die länger als 1 Monat dauern (bestimmte Nationalitäten): Touristen-Voucher bzw. Einladung einer usbekischen Reiseagentur (mit Reiseroute und Hotelunterkünften) oder Privateinladung mit Bestätigung des Innenministeriums und Genehmigung des Außenministeriums.
(f) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz
Geschäftsvisum:
(a)-(f),
(e) Für Aufenthalte, die länger als ein Jahr dauern: Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan (ggf. mit Referenznummer des usbekischen Außenministeriums).
Expressvisum: Ein Expressvisum kann nur ausgestellt werden, wenn der Antragsteller ein Referenzschreiben vorlegen kann.
Der postalischen Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Bearbeitungsdauer
Maximal 10 Arbeitstage, derzeit ca. 8 Arbeitstage in Berlin ab Eingang der Unterlagen. Expressbearbeitung ist zurzeit nicht möglich. Geschäftsvisum: 3 Werktage.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder usbekischer Sprache mit sich führen. Die Vorschriften der Fluggesellschaften zum Transport von alleinreisenden Minderjähren unterscheiden sich und müssen deshalb vorher erfragt werden.
Gesundheit und Impfungen in Usbekistan
Übersicht
Die medizinische Versorgung in Usbekistan ist mangelhaft. Reisenden wird deshalb auch die Mitgliedschaft bei einer Rettungsfluggesellschaft empfohlen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke mit gängigen Präparaten (z.B. Magen/Darm-Medikamente und Insektenabwehrmittel) wird empfohlen.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
1
2
Malaria
1
1
Typhus
1
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Impfbescheinigungen
[1] 2018 wurde Usbekistan von der WHO für malariafrei erklärt.
[2] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Sonstige Risiken
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Russische Frühsommerenzephalitis (RSSE) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) zu erwägen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitsnachweiß
Bei Visumantrag oder bei Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird ein negativer HIV-Test (nicht älter als drei Monate) in englischer Sprache gefordert.
Zollbestimmungen in Usbekistan
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können zollfrei nach Usbekistan eingeführt werden (Personen ab 16 J.):
10 Packungen Tabakwaren;
2 l alkoholische Getränke;
3 Flakons Parfüm oder Eau de Toilette;
65 g Edelmetalle oder Schmuck aus Edelsteinen;
Waren bis zum Gesamtwert von 2.000 US$ (Einreise mit dem Flugzeug) bzw. 1000 US$ (Einreise mit dem Zug) bzw. 300 US$ (Einreise mit dem Pkw oder zu Fuß).
Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
Export Einschränkungen
Medikamente für den persönlichen Gebrauch sollten bei der Einfuhr deklariert werden, damit bei der Ausfuhr ein Nachweis darüber besteht. Andernfalls könnten die eingeführten Medikamente bei der Ausreise als in Usbekistan erworbene Drogen angesehen werden, was zu hohen Geldstrafen und einstweiligem Ausreiseverbot führen kann.
Waren können bis zu einem Wert von 5000 US$ ausgeführt werden. Eine maximale Obergrenze für die zollfreie Ausfuhr besteht jedoch für die folgenden Waren:
- 3 kg Reis,
- 5 kg Brot,
- 2 kg Fleisch, Fleischprodukte, Zucker, Pflanzenöl,
- 40 kg Obst, Gemüse und getrocknetes Gemüse.
Verbotene Importe
Einfuhrverbot besteht u.a. für Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und deren Ausgangsstoffe, Sprengstoffe und Zünder und alle Medien, die Terrorismus, Gewalt, Extremismus, Pornografie usw. verbreiten sowie Ethylalkohol und Lasergeräte, pyrotechnische Erzeugnisse, Drohnen, kraftbetriebene Kupplungsmaschinen, Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3 und N2, Neufahrzeuge, die nicht den Anforderungen der Umweltklasse Euro-3 entsprechen und mit Benzin oder Diesel ausgestattet werden können. Es ist verboten, Haushaltsgeräte der Klassen G und F und Energiesparschotten mit einer Leistung von mehr als 40 Watt in die Republik Usbekistan einzuführen.
Währung & Geld in Usbekistan
Währung
1 So'm = 100 Tiyin. Währungskürzel: UZS (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 50.000, 10.000, 5.000, 1.000, 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5, 3 und 1 So'm im Umlauf, Münzen in den Nennbeträgen von 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 So'm sowie von 50, 20, 10, 5, 3 und 1 Tiyin. Münzen existieren sowohl mit kyrillischer als auch mit lateinischer Prägung.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie Visa und Mastercard werden nur in einigen großen Städten und in Touristengebieten von Hotels und Geschäften angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann nur an wenigen Geldautomaten in Großstädten und in großen internationalen Hotels Geld abgehoben werden. Zum Teil sind die Geldautomaten jedoch leer. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf den maximalen Wert des 50-fachen monatlichen Mindestlohn beschränkt. Sollen höhere Beträge ausgeführt werden, müssen diese von der Zentralbank von Usbekistan autorisiert werden. Achtung: Außerhalb von Usbekistan ist es sehr schwierig, usbekische So'm zu wechseln.
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 2000 US$. Ohne Einreise-Deklarationsbeleg ist die Ausfuhr von Devisen nicht gestattet, Einreisebelege abstempeln lassen und gut aufbewahren. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe des deklarierten eingeführten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge. Sollen höhere Summen ausgeführt werden, ist eine Bestätigung einer bevollmächtigten Bank erforderlich.
Geldwechsel
Touristen und Geschäftsleute müssen die meisten Rechnungen in Devisen bezahlen. Vor allem US-Dollar, aber auch Euro (in tadellosem Zustand) werden am häufigsten akzeptiert. Alle Rechnungen werden in bar bezahlt. Umtausch auf dem Schwarzmarkt ist illegal und strafbar. Banken und Wechselstuben in den größeren Hotels wechseln zum offiziellen Kurs.
Beste Reisezeit in Usbekistan
Extremes Kontinentalklima, im Süden ist es am wärmsten und im Norden am kältesten.