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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Tunesien

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Österreich

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Schweiz

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Andere EU-Länder

✔ Ja

✔ Ja (1)

✔ Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. 

Hinweis: Noch bis zum 31. Dezember 2024 ist die Einreise für visumbefreite EU-Bürger und Schweizer nach Tunesien im Rahmen einer Pauschalreise mit einem Personalausweis/ Identitätskarte möglich. Dafür muss die Pauschalreise durch eine ausgedruckte Buchungsbestätigung nachgewiesen werden. Zudem müssen eine Hotelreservierung und ein Rückflugticket für einen Linien- oder Charterflug vorgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2025 ist die Einreise für visumbefreite EU-Bürger und Schweizer nach Tunesien auch im Rahmen einer Pauschalreise nur noch mit einem Reisepass möglich. Achtung: Aufgrund von Berichten, dass Pauschal-Reisenden aus der EU und der Schweiz trotz Einhaltung der o.g. Bedingungen die Einreise mit dem Personalausweis / der Identitätskarte nach Tunesien verwehrt wurde, wird dringend empfohlen, in jedem Fall mit dem Reisepass einzureisen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):

(a) Deutschland (Aufenthalt von bis zu 4 Monaten), Bulgarien (2 Monate), Griechenland (1 Monat), übrige EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Zypern;).

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Anmerkungen Visum

Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer darf nicht überschritten werden.

Einreise Dokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel oder Nachweis einer bezahlten Pauschalreise.

Kosten

Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Deutschland

Visum

einmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 75 €

mehrmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 150 €

Transitvisum (max. 7 Tage Aufenthalt): 25 €

Visaarten und Kosten

Touristen- und Transitvisum.

Gültigkeit

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle erwähnten Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Antragsart

Persönlich oder postalisch beim zuständigen Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft. Terminvereinbarung erforderlich.

Antrag erforderlich

(a) 1  (zwei in der Schweiz) ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).

(b) 2  Passfotos mit weißem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm).

(c) Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre sein dard und der noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums bzw. bei der Ausreise gültig sein muss.

(d) Kopie des Passes (Seiten mit Identität und Gültigkeit).

(e) Ggf. Kopie der Aufenthaltsbewilligung in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz, die noch mindestens 6 Monate bei der Ausreise gültig ist.

(f) Visumgebühr in bar.

(g) 1 vorfrankiertes und eingeschriebener Rückumschlag an die Adresse des Absenders.

Touristen zusätzlich: Hotelreservierung oder Buchungbestätigung der Pauschalreise

Bearbeitungsdauer

Mindestens 4 Wochen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige (auch Doppelstaatler) müssen eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen. Führen Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnahmen muss das Verwandtschaftsverhältnis z.B. mittels einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das maximal 6 Wochen alt ist und bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen.

Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat (Hunde auch eine Staupe-Impfung). Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise erfolgt sein.

Gesundheit und Impfungen in Tunesien

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist zumindest in Tunis gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie.

Vor Reiseantritt sollte man sich bei seiner Krankenkasse den Urlaubskrankenschein TN/A 11 besorgen. Im Krankheitsfall wendet man sich an das nächstgelegene Regional- oder örtliche Büro der Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS). In allen Krankenhäusern und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

1

Cholera

Gelbfieber

Essen & Trinken

Leitungswasser ist gechlort und normalerweise unbedenklich, kann allerdings u. U. in der Umgewöhnungszeit leichte Magenbeschwerden hervorrufen, weshalb für die ersten Urlaubstage abgefülltes Wasser empfohlen wird. Trinkwasser außerhalb größerer Städte ist nicht immer keimfrei und sollte abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist pasteurisiert. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. 

Darminfektionen kommen landesweit vor, daher ist es ratsam auf eine sorgfältige Lebensmittelhygiene zu achten.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vor allem in Gafsa und Schott Djerit vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B ist endemisch. Anlässlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung grundsätzlich in Erwägung zu ziehen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit selten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunernde Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitsnachweiß

Reisende, die sich länger als 30 Tage in Tunesien aufhalten möchten, müssen u.U. einen negativen HIV-Test vorlegen. Alle Personen, die ein Arbeits- oder Studentenvisum beantragen, müssen einen negativen HIV-Test vorweisen können.

Zollbestimmungen in Tunesien

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können zollfrei nach Tunesien eingeführt werden (Personen ab 17 J.):

 

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak;

1 l alkoholische Getränke über 25 % Alkoholgehalt oder 2 l mit weniger als 25 % Alkoholgehalt;

 

Wertsachen sollten bei der Einreise deklariert werden, damit es bei der Ausreise keine Probleme gibt. Die Zollerklärung kann auch online gemacht werden.

 

Verbotene Importe

Einfuhrverbot besteht für den tunesischen Dinar, andere Waffen als zugelassene Jagdwaffen, Sprengstoff, Betäubungsmittel und andere psychotrope Substanzen, Fälschungen, Palmen, Palmzweige und ihre Derivate, Henna sowie für gefährliche Hunde oder Kampfhunde (Pitbull etc.). Außerdem für jedes Produkt, das die Moral, die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit untergraben könnte, und jedes Produkt, das geeignet ist, die Sicherheit des Staates zu gefährden.

Ausfuhrbestimmungen

Für die folgenden Produkte sind Ausfuhrgenehmigungen erforderlich:

- Audiovisuelle Geräte für den professionellen Gebrauch: Tunesische Agentur für externe Kommunikation (ATCE);
- Festnetz- und Mobiltelefone sowie Satellitenempfänger: Ministerium für Kommunikationstechnologien;
- Pflanzen und Tiere: Ministerium für Landwirtschaft und Wasserressourcen;
- Jagdgewehre: Ministerium für Inneres und lokale Entwicklung;
- Mess- und Waagen: Institut für gesetzliches Messwesen.
Währung & Geld in Tunesien

Währung

1 Dinar = 1000 Millimes. Währungskürzel: DT, TND (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 50, 30 (nicht im normalen Umlauf), 20, 10 und 5 TD. Münzen gibt es in den Werten von 5, 2, 1 und 1/2 TD sowie 200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Millimes.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden in größeren Städten und in Touristenzentren akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In Dutyfreeshops werden nur Kreditkarten oder Devisen akzeptiert.

 

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte/Debitkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol in den großen Städten genutzt werden. Gelegentlich kann jedoch kein Geld oder nur ein kleiner Betrag abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. V-Pay-Karten werden in Tunesien nicht akzeptiert. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Fremdwährungen können in unbeschränkter Menge eingeführt werden; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 20.000 TD. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die Einfuhrmenge bzw. auf den deklarierten Betrag beschränkt (Alle Formulare und Umtauschbelege gut aufbewahren). Achtung: Ausländer ohne Wohnsitz in Tunesien dürfen eine Summe ab einem Gegenwert von 5.000 TD nur dann ausführen, wenn sie über einen Einfuhrbeleg verfügen. Die Ausfuhr von einer Summe ab einem Gegenwert von 30.000 TD, über die ein Einfuhrbeleg vorliegt, ist nur möglich, wenn sie über autorisierte Bank- und Finanzinstitute durchgeführt wird. Die Einfuhrerklärung für Fremdwährungen ist jeweils drei Monate gültig und kann auch online abgegeben werden.

Geldwechsel

Geldumtausch ist in allen Banken und in vielen Hotels sowie auf Postämtern möglich. Der Beleg, den man beim Geldwechseln erhält, sollte für einen eventuellen Rücktausch aufbewahrt werden. Geldumtausch auf der Straße ist verboten.

Beste Reisezeit in Tunesien

Ganzjährig warm. Die besten Reisezeiten sind Frühling und Herbst. Im Landesinneren können die Temperaturen extrem ansteigen. Der Winter ist in der Regel mild mit gelegentlichen Niederschlägen.