Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Schweden
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
× Nein
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten einreisen:
EU-Länder (Dänemark und Finnland nur bei direkter Einreise aus einem skandinavischen Land) und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Schweden ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den schwedischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kosten
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Visaarten und Kosten
Einreise- und Transitvisum.
Gültigkeit
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land ohne Verlassen des Transitbereiches am selben Tag (kein Aufenthalt über Nacht) in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 14 Tage. Abweichungen sind möglich.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Visumpflichtige Reisende und Nicht-EU-Bürger, die sich in Schweden ohne Visum aufhalten dürfen, müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (450 SEK pro Tag. Weniger, wenn die Unterkunft schon bezahlt ist oder bei Privatbesuch.).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen aus Norwegen bestehen keine Beschränkungen.
Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung eingeführt werden.
Für Hunde, Katzen und andere Kleinhaustiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Wird das Tier bei der Einreise für krank befunden, muss es für 120 Tage in Quarantäne und anschließend noch einmal für 60 Tage zur isolierten Aufbewahrung.
Folgende Zusatzanforderung gilt für Schweden: Hunde müssen gegen Hundestaupe geimpft sein.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Weitere Informationen erteilt das Zentralamt für Landwirtschaft.
Gesundheit und Impfungen in Schweden
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Försäkringskassan (Schwedische Allgemeine Versicherungskasse). Ärztliche Behandlung erfolgt durch private Allgemeinärzte und Zahnärzte, die der Sozialversicherung angeschlossen sind, Zahnbehandlung auch durch den Nationalen Zahnbehandlungsdienst. Die Behandlung in Krankenhäusern ist im Allgemeinen kostenfrei. Kostenbeteiligung bei Medikamenten auf Rezept, bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung.
Bei jedem Arztbesuch wird eine Eigenbeteilung sofort fällig, die sich nach dem Aufwand richtet. Das Minimum liegt bei 200 SEK (ca. 25 €).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Im Sommer empfiehlt es sich, Mückenschutzmittel einzupacken; die schwedischen sollen die besten sein.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
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Malaria
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Typhus
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Cholera
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Gelbfieber
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Essen & Trinken
Generell gibt es keine Vorsichtsmaßnahmen, jedoch sollten selbst gesammelte Blaubeeren, Pilze und Preiselbeeren nicht unbehandelt oder ungewaschen verzehrt werden, da diese u. U. mit dem Fuchsbandwurm kontaminiert sein könnten.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Provinz Stockholm westlich bis zu den Mälaren und südlich bis zum Revskärs Naturreservat sowie die östlich vorgelagerten Inseln. Weiterhin besteht ein geringes Risiko um die Mälaren bis einschließlich die Provinzen Uppsala und Kalmar sowie auf den vorgelagerten Inseln in der Ostsee. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung empfohlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt mit den Einheimischen sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Zollbestimmungen in Schweden
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Schweden eingeführt werden:
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Schweden
Währung
1 Schwedische Krone = 100 Öre. Währungskürzel: Skr, SEK (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 1000, 500, 200, 100, 50 und 20 Skr; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Skr. Schweden unternimmt derzeit keine Bestrebungen zur Einführung des Euro.
Achtung: Barzahlungen sind in Schweden nicht mehr überall möglich. Viele Cafés, Restaurants, Geschäfte, Museen, der öffentliche Nahverkehr und auch öffentliche Toiletten akzeptieren keine Barzahlung mehr. Die meisten Banken in Schweden handhaben keine Barmittel mehr. Das mobile Zahlungssystem Swish ist in Schweden sehr beliebt, dafür wird jedoch ein schwedisches Konto benötigt.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Diners Club und Visa werden sogar bei kleinen Beträgen überall (auch von Ticketautomaten und in Taxis) angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Geld kann an Geldautomaten landesweit abgehoben werden. Bargeld ist in Schweden jedoch stark in den Hintergrund getreten. Bezahlt wird in der Regel mit der Kreditkarte oder mit der Bankkarte. Die meisten schwedischen Banken handhaben keine Barmittel mehr.
Beste Reisezeit in Schweden
In Nordschweden sind die Winter lang und sehr kalt mit Tiefsttemperaturen bis zu -40°C. Die Mitternachtssonne scheint oberhalb des Polarkreises von Mitte Juni bis Mitte Juli. Die Sommer können allgemein sehr warm aber auch sehr wechselhaft sein, sind aber im Norden kürzer. Nach Nordschweden reist man deshalb am besten von Anfang Juni bis Mitte Juli. In Süd- und Mittelschweden sind die Winter ebenfalls kalt und bringen viel Schnee. Die zweite Jahreshälfte ist in Schweden auf das Jahr gesehen am niederschlagreichsten. Im Sommer eignen sich in der Regel die Seen nur bis in Höhe von Stockholm zum Baden, weiter nördlich liegt die Wassertemperatur durchschnittlich bei 17°C und je nach Region noch darunter. Die beste Reisezeit für Süd- und Mittelschweden beginnt im Mai und endet im September. Die Insel Öland ist für ihr besonders trockenes, warmes Klima bekannt. Schweden eignet sich aufgrund seines angenehmen Klimas hervorragend für Aktivurlauber.