Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Russland
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja
✔ Ja
✔ Ja
Österreich
✔ Ja
✔ Ja
✔ Ja
Schweiz
✔ Ja
✔ Ja
✔ Ja
Andere EU-Länder
✔ Ja
✔ Ja
✔ Ja
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.
In der Praxis werden nach Informationen des Auswärtigen Amtes z. T. auch geringere Restgültigkeiten (mindestens aber 3 Monate) akzeptiert. Verbindliche Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.
Anmerkungen Reisepass
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur in Ausnahmefällen möglich ( z.B. Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muss.
Mitglieder von Reisegruppen (Standard-Pauschalreisen, Busreisen und Kreuzfahrten) sowie Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen sollten ihre Unterlagen dem Reiseveranstalter geben, der die Anträge an das nächste Reisebüro weiterleitet.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Für ausländische Staatsangehörige sowie für Doppelstaatler, die auch die russische Staatsangehörigkeit besitzen besteht das Risiko für willkürliche Festnahmen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder sind visumpflichtig und müssen für geschäftliche und touristische Aufenthalte (bis zu 16 Tage) sowie für Besuchszwecke ein Online-Visum beantragen. Die Einreise kann nur über bestimmte Grenzübergänge und Flughäfen erfolgen.
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
b) Schweiz;
c) Türkei.
Hinweis: Fährschifftouristen unterliegen einer 72-stündigen Visafreiheit.
Anmerkung: Bei der Einreise ist eine zweiteilige Migrationskarte auszufüllen; ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen (nicht Zollbehörden) bei der Einreise, der andere Teil von den Grenzkontrollorganen anlässlich der Ausreise einbehalten. Die Migrationskarte ist gut aufzubewahren.
Anmeldepflicht
Alle Reisenden, müssen sich innerhalb von einem Tag durch ihr Hotel bzw. innerhalb von sieben Tagen von einem russischen Bürgen (Gastfamilie bzw. Geschäftspartner) bei der örtlichen Polizei bzw. bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM) des Innenministeriums der Russischen Föderation registrieren lassen. Dazu sind der Reisepass mit Visum und die Migrationskarte (s. Visum) notwendig. Möglich ist auch die postalische Registrierung in Post-Filialen, was gebührenpflichtig ist.
Bei jedem Ortswechsel mit einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen muss der Meldepflicht, die streng kontrolliert wird, erneut nachgekommen werden. Registrierungen können auch durch den russischen Partner des dt., öster. oder schweizer Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat.
Bei Arbeitsaufenthalten kann die Meldeanschrift der Sitz der russischen Firma/Organisation sein.
Es empfiehlt sich, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren.
Kosten
E-Visum:
einmalige Einreise für touristische, private und geschäftliche Aufenthalte: 2 Monate gültig, max. 16 Tage Aufenthalt inklusive An- und Abreisetage: 40 US$. Kostenlos für Kinder unter 6 Jahren.
Deutschland und Österreich:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:
Einmalige Einreise:
78 € (Bearbeitung in 4-20 Tagen), 156 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).
Zweimalige Einreise:
124 € (Bearbeitung in 4-20 Tagen), 248 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).
Touristenvisa werden zur ein- oder zweimaligen Einreise ausgestellt. Staatsangehörige von Österreich, Griechenland, Spanien und Ungarn können auch ein Touristenvisum beantragen, das zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und eine Gültigkeit von 6 Monaten hat.
Schweiz:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:
Einmalige oder zweimalige Einreise:
45 CHF (Bearbeitung in 4-20 Arbeitstagen),
90 CHF (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).
Die Preise enthalten keine Versandgebühren und keine Gebühren der Visazentren.
Staatsbürger der Türkei müssen die für sie geltenden Visumgebühren im zuständigen Konsulat erfragen. Das E-Visum, das u.a. türkische Antragsteller für den fernen Osten Russlands beantragen können, ist kostenlos.
Visaarten und Kosten
Touristen-, Geschäfts-, Privat-/Besucher-, Mehrfach-, Dauer- und Transitvisum, E-Visum.
Gültigkeit
Online-Visum: 60 Tage gültig, max. 16 Tage Aufenthalt (An- und Abreisetag zählen als Aufenthaltstage). Verlängerungen, die beim Innenministerium beantragt werden können, sind möglich.
Transit
Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende mit mindestens 6 Monate über den Aufenthalt gültigem Reisepass, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb des Flughafens einmalig umsteigen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind.
Ist für die Weiterreise ein Flughafenwechsel nötig, ist ein Transitvisum erforderlich.
Antragsart
Das Visum muss online beantragt werden. Auf der Website des russischen Außenministeriums kann das Visum auch über eine APP beantragt werden. Die Visum-Beantragung muss in diesem Fall maximal 40 Tage und mindestens 4 Tage vor der Abreise eingereicht werden.
Deutschland
Antragsteller sind weiterhin berechtigt, Visa bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu beantragen.
Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
Österreich
Antragsteller sind weiterhin berechtigt, Visa bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu beantragen.
Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
Schweiz
Türkische Antragsteller
Antrag erforderlich
E-Visum:
(a) 1 Antragsformular (online auszufüllen). Das ausgefüllte Antragsformular erhält der Antragsteller mit einem Barcode im PDF-Format zurück. Es muss ausgedruckt und im Original unterzeichnet bei der Antragstellung eingereicht werden.
(b) 1 aktuelles biometrisches, digitales Passfoto im jpg-Format in Farbe (3,5 x 4,5 cm) mit weißem Hintergrund. das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein. Weitere Informationen zu den Passbildbestimmungen sind auf der Website des Außenministeriums der Russischen Föderation erhältlich.
(c) maschinenlesbarer Reisepass (Gültigkeit s. Reisepass) mit mindestens einer freien Seite (Mehrfachvisa: mit zwei freien Seiten).
(d) Kreditkarte für die Bezahlung der Konsulargebühren. Kinder unter 6 Jahren sind von Konsulargebühren ausgenommen.
(e) Aktueller Krankenversicherungsnachweis, der weltweit bzw. für Russland gültig und anerkannt ist. Der Krankenversicherungsnachweis unterliegt zahlreichen Bestimmungen, die bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen erfragt werden müssen.
(f) Rückflugticket (Fotokopie).
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Bestätigte Aufnahme des Antragstellers von einem Reiseveranstalter, der im Einheitlichen Föderalen Touristenregister eingetragen ist.
(i) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:
Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)
oder
Nachweis von Wohneigentum
oder
Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie.
(j) Kopie des zuletzt erteilten russischen Visums.
(m) Minderjährige: Minderjährige benötigen ein eigenes E-Visum; Kopie der Geburtsurkunde; alleinreisende Minderjährige: notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisendenden Elternteile / Sorgeberechtigten
Hinweis zum Touristenvisum:
- Touristische Referenz: Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters oder des russischen Hotels (vorgeschriebenes amtliches Dokument).
- Buchungsbeleg des Hotels zusammen mit der Akkreditierungsnummer des Hotels bzw. Nachweis einer Privatunterkunft.
Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben. Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.
Privatreisevisum:
(a)-(m),
(n) Einladung durch das Innenministerium, das vom russischen Gastgeber besorgt wird.
(o) Eigenes Begleitschreiben mit genauen Angaben zur Reise.
(p) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:
Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)
oder
Nachweis von Wohneigentum
oder
Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie.
Geschäftsvisum:
(a)-(m).
(n) Selbständig Erwerbstätige (erforderlich nur für Deutsche, aber nicht für andere EU-Staatsbürger): Original und Kopie der Registrierung der eigenen Firma bzw.
Angestellte und Arbeiter (erforderlich nur für Deutsche, aber nicht für andere EU-Staatsbürger): Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf Firmenpapier mit Angabe von Position des Arbeitnehmers, Monatsgehalt und Entsendung zur Dienstreise nach Russland.
(o) Für Geschäfts- und Dauervisa muss vom russischen Geschäftspartner eine förmliche, originale Einladung beim Innen- bzw. Außenministerium in Moskau beantragt werden. Nach Erhalt der Bestätigung aus Moskau kann das Visum abgeholt werden. Hinweis zur Einladung: Kulturschaffende, Wissenschaftler, Sportler und andere Berufsgruppen benötigen u. U. keine Einladung. Weitere Auskünfte dazu erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Transitvisum:
(a)-(c),
(d) Visum für das Land des Bestimmungsortes.
(e) Tickets für die ganze Reiseroute. Vom Reiseticket abhängig, bestätigte Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Einreisedokumente für das Zielland müssen vorgelegt werden. Transitreisende dürfen nur mit einem Transitvisum den Flughafen verlassen.
Einreisevisum für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten:
(a)-(m).
(n) Aktueller negativer HIV-Test mit ärztlicher Bescheinigung (auch für Arbeits-, Geschäfts-, Technikervisa).
Für Verwandten- oder Freundesbesuche muss man eine Einladung vorweisen können. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften.
Für die Zustellung des visierten Reisepasses ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag notwendig.
Türkische Antragsteller
E-Visum für den fernen Osten Russlands:
(a) Online-Antrag;
(b) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Nicht benötigt werden Dokumente, die den Zweck der Reise belegen (z.B. offizielle Einladung, Buchungsbestätigung des Hotels etc.)
Bearbeitungsdauer
In der Regel bis zu 4 Kalendertage
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis, das einen amtlichen Stempel des Herkunftslands trägt und das max. 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde, sowie ein Heimtierausweis benötigt. Hunde und Katzen müssen mindestens 30 Tage, aber nicht länger als 1 Jahr vor Abreise gegen Tollwut geimpf worden sein (Nachweis).
Tauben dürfen nicht eingeführt werden.
Anmerkung: Haustiere sind in russischen Hotels nicht gestattet
Gesundheit und Impfungen in Russland
Übersicht
In der Russischen Föderation ist mit einem niedrigeren Standard der medizinischen Versorgung zu rechnen. Dieses gilt besonders außerhalb von Moskau und St. Petersburg.
Wer auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte alle notwendigen Arzneimittel mitnehmen, da sie in der Russischen Föderation oft nicht erhältlich sind.
Die ambulante Notfallbehandlung ist in der Regel kostenlos, es sei denn, es handelt sich um ernstere Probleme. Die staatlichen Kliniken entsprechen jedoch in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 gerufen werden.
In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Bei plötzlichen Zahnschmerzen kann man eine Schweizer Joint-venture-Praxis im Moskauer Hotel Intourist aufsuchen. Bezahlung nur in Devisen. Gleiches gilt für das American Medical Center und das International Health Care Center in Moskau.
Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
1
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Essen & Trinken
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser ist nicht immer keimfrei und sollte zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie Milchprodukte, unbesorgt verzehrt werden. In den südlichen Republiken können für ausländische Reisende ungewohnte Nahrungsmittel manchmal leichte Verdauungsprobleme verursachen.
Vereinzelte Trichinose-Erkrankungen werden über das Jahr hinweg aus Sibirien gemeldet. Die Infektion wurde durch den Verzehr von Wildfleisch (Braunbär, Polarbär, Waschbär, Fuchs, Wolf, Luchs und Walross) hervorgerufen. Daher wird Reisenden geraten kein unzureichend gegartes Fleisch zu verzehren. Bei vollständig durchgebratenen oder abgekochten Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Fleckfieber tritt in den kälteren Gebieten auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Russische Frühsommer-Meningoenzephalitis (RSSE) werden durch Zecken übertragen. Betroffen sind die Waldgebiete von Kaliningrad bis nach Ostsibirien. Besonders hoch ist die Zeckengefahr im Gebiet zwischen Moskau und Sankt Petersburg, in Süd- und Ostsibirien sowie die Feuchtbiotope nördlich des Ladogasees in Karelien. Gegen FSME ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis September vor allem in den ländlichen und suburbanen Küstengebieten südlich von Chabarowsk in Südostsibirien.
Tollwut kommt landesweit vor, auch in Städten. Überträger sind vor allem Füchse, aber auch Hunde, Katzen, andere Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Landesweit und ganzjährig besteht die Gefahr des Zeckenbiss-Fiebers. Ebenfalls durch Zecken hervorgerufen wird das Krim-Kongo-hämorrhagische Fieber. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
Es ist nicht ausschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tschelabinsk (Atomanlage Majak) 2007 zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist. Waldfrüchte, Pilze und Beeren könnten radioaktiv belastet sein. Vom Verzehr dieser meist lokal angebotenen Lebensmittel wird daher abgeraten.
Gesundheitsnachweiß
Für Ausländer, die länger als 3 Monate im Land bleiben, ist für den Visumsantrag (Arbeits- oder Studentenvisum) bzw. die Einreise ein negativer HIV-Test in englischer und russischer Sprache erforderlich (Formular auf Anfrage über die Botschaft).
Zollbestimmungen in Russland
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können von Flugreisenden zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren (Personen über 18 J.)
3 l alkoholische Getränke (nur Personen über 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
250 g Kaviar (als Konserve);
Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 10.000 € (bei Einreise mit dem Flugzeug).
Anmerkung: Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände, einschl. Währungen und Wertgegenstände, vermerkt werden. Bei genauer Zollkontrolle können die Zollformalitäten langwierig sein. Die Ausfuhrbestimmungen sind sehr streng; es ist ratsam, sich bereits bei der Einreise nach den aktuellen Regelungen zu erkundigen.
Verbotene Importe
Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann, Pornographie, unmoralische oder subversive Artikel, Photographien und gedruckte Medien, die sich gegen die Russische Föderation richten, Gegenstände Dritter, die für diese Person importiert werden sollen, Tiere, Fleisch und Fleischprodukte, mehr als 250 g Kaviar vom Stör in Dosen oder daraus hergestellte Produkte, Obst und Gemüse. Einzelheiten von den russischen Botschaften.
Sanktionen gegen die Russische Föderation:
- Es ist verboten, Bargeld in den amtlichen Währungen der EU-Mitgliedsstaaten in die Russische Föderation einzuführen. Bei Einreise von Litauen nach Kaliningrad ist die Ausfuhr von 60 Euro pro Person für den persönlichen Bedarf jedoch gestattet.
- Es besteht ein Einfuhrverbot in die Russische Föderation aus den EU-Mitgliedsstaaten u.a. für die folgenden Waren: Luxusgüter wie Luxusautos, Schmuck, Diamanten und Uhren.
Währung & Geld in Russland
Währung
1 Rubel = 100 Kopeken. Währungskürzel: Rbl, RUB (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 10 und 5 Rbl im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen von 10, 5, 2 und 1 Rbl sowie Kopeken im Nennwert von 50, 10, 5 und 1.
Kopeken in den Nennwerten 1 und 5 werden nicht mehr hergestellt, Preise werden auf 10 und 50 Kopeken gerundet.
Kreditkarten
Internationale Kreditkarten werden in der Russischen Föderation nicht akzeptiert.
Devisenbestimmungen
Ein- und Ausfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist unbegrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt, die Ausfuhr von Fremdwährung in bar ist auf einen Gegenwert von 10.000 US$ begrenzt. Die Ausfuhr ab einem Gegenwert von 10.000 US$ ist strafbar.
Es empfiehlt sich in jedem Falle, die aktuellen Devisenbestimmungen bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen.
Achtung: Es ist verboten, Bargeld in der amtlichen Währung eines EU-Mitgliedstaates in die Russische Föderation einzuführen. Bei Einreise von Litauen nach Kaliningrad ist die Ausfuhr von 60 Euro pro Person für den persönlichen Bedarf gestattet.
Geldwechsel
Fremdwährungen sollten nur in offiziellen Wechselstuben und Banken umgetauscht werden (kleine Stückelungen). Jeder Geldwechsel, es gibt tägliche Schwankungen, muss auf dem Deklarationsformular vermerkt werden, und alle Quittungen sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
Beste Reisezeit in Russland
Große jahreszeitliche Schwankungen und regionale Unterschiede. Die Spanne reicht von heißen Temperaturen, die den Asphalt schmelzen lassen, bis hin zu unter -30°C im sibirischen Winter. Das Klima geht von arktischem Klima im Norden zu kontinentalem Klima im Süden über. Generelles lässt sich kaum sagen, außer dass man auf alles vorbereitet sein sollte. In Nordrussland sind Frühling und Herbst kühler als in Mitteleuropa. Im äußersten Norden herrscht streng polares Klima. Milder ist es an der Ostseeküste, wo viele Moskauer gerne ihren Urlaub verbringen. Sotschi, Badeort und Austragungsort der olympischen Winterspiele 2014, bekam dank seiner tropischen Temperaturen den Beinamen "Florida von Russland", – abzüglich der braungebrannten Senioren natürlich.
Süden: Kürzere Winter als im Norden. In den Steppen (Südosten) heiße, trockene Sommer und sehr kalte Winter. In der nördlichen und nordöstlichen Schwarzmeer-Region sind die Winter mild. Hohe Niederschlagsmenge das ganze Jahr über. Die beste Reisezeit beginnt im Mai und endet im Oktober.
Sibirien: Sehr kalte Winter; angenehme, kurze Sommer mit zahlreichen Niederschlägen. Frühjahr und Herbst deutlich kühler als in Mitteleuropa.