Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Neuseeland
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja
× Nein
✔ Ja
Österreich
✔ Ja
× Nein
✔ Ja
Schweiz
✔ Ja
× Nein
✔ Ja
Andere EU-Länder
✔ Ja
× Nein
✔ Ja
Reisepassinformationen
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein (deutsche Staatsbürger sowie alle Reisende aus Ländern, die eine Botschaft ihres Landes in Neuseeland haben: mindestens 1 Monat über die Ausreise hinaus).
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen nicht verlängerbaren touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben). Staatsangehörige von Visa-Waiver-Ländern müssen über eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) verfügen:
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkungen Visum
NZeTA: U.a. Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz sowie Passagiere von Kreuzfahrtschiffen benötigen ein ETA (Electronic Travel Authority), wenn sie erstmalig nach Neuseeland reisen. Die NZeTA muss mindestens 72 Stunden vor der Reise entweder über die New Zealand Immigration (Gebühr: 23 NZ$) oder über eine Mobile App (Gebühr: 17 NZ$) beantragt werden. Die Beantragung selbst dauert 5-10 Minuten. Das ETA hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann mehrmals genutzt werden. Hinweis: Für die Beantragung des NZeTAs muss der Reisepass genutzt werden, mit dem eingereist wird.
Zusammen mit der ETA-Gebühr wird zusätzlich eine Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) in Höhe von 100 NZ$ erhoben.
Einreise Dokumente
(a) Rück-/Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Eine Zollerklärung kann an den Flughäfen Auckland, Christchurch und Wellington online abgebeben werden.
Kosten
Deutschland
Deutsche Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ein NZeTA.
Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
ETA (Electronic Travel Authority): 23 NZ$ online bzw. 17 NZ$ über die kostenlose App der New Zealand Immigration.
Besuchervisum: bei persönlicher Beantragung beim VAC in London: 208 £ (Deutsche)/ 47 £ (türkische Staatsangehörige); online: 441 NZ$ (Deutsche) / 100 NZ$ (türkische Staatsangehörige). Hinzu kommt die Bearbeitungsgebühr des Visumsproviders. VFS Global berechnet dafür 24 £.
Studenten- und Trainee Work Visum: 685 £ bei persönlicher Beantragung (für Deutsche und türkische Staatsangehörige) / 1.455 NZ$ (Deutsche und türkische Staatsangehörige) online.
Germany Working Holiday Visa: 770 NZ$ (Deutsche) online.
Turkey Working Holiday Visa: 770 NZ$ (türkische Staatsangehörige) online.
Österreich und die Schweiz
Schweizer und österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ein NZeTA.
Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz oder in Österreich sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
ETA (Electronic Travel Authority): 17 NZ$ online bzw. 23 NZ$ über die kostenlose App der New Zealand Immigration.
Besuchervisum: 100 NZ$ (Österreicher) / 441 NZ$ (Schweizer) online; 47 £ (Österreicher) / 208 £ (Schweizer) persönlich/ Papierform.
Studenten- oder Traineevisum: 685 £ bei persönlicher Beantragung (für Schweizer und österreichische Staatsangehörige)1.455 NZ$ (Schweizer und Österreicher) online.
Austria Working Holiday Visa: 770 NZ$ online.
Visaarten und Kosten
U.a. Besuchervisum, Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum, Working Holiday Visum (nur für Personen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für schweizer Bürger existiert ein Working Holiday Scheme derzeit noch nicht. Weitere Informationen von New Zealand Immigration.
Gültigkeit
Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate innerhalb einer 18-monatigen Frist. Transitvisum: 24 Std. NZeTA: 2 Jahre gültig.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss direkt von Neuseeland nach Australien weiterfliegen, über alle nötigen Reisedokumente (Visum!) und über reservierte Sitzplätze verfügen sowie den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Kein Transitvisum benötigen von der Visumpflicht befreite Reisende, die zur Gruppe der Visa-Waiver-Länder gehören sowie Staatsangehörige der Länder, die von der Visumpflicht für den Transit befreit sind.
Antragsart
Antrag erforderlich
NZeTA:
(a) 1 aktuelles Passfoto, das den NZeTA-Foto-Anforderungen entspricht.
(b) gültigen Reisepass. Für die Beantragung des NZeTAs muss der Reisepass genutzt werden, mit dem eingereist wird.
(c) Gebühr.
(d) Kreditkarte.
(e) E-Mail-Adresse.
(f) Gebühr für International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL).
Einreisevisum:
(a) Antragsformular
(b) 2 aktuelle, farbige Passfotos (45 mm x 35 mm).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis des bezahlten Rück- / Weiterflugtickets.
(f) Lebenslauf der letzten 5 Jahre mit Auflistung der Arbeitgeber.
(g) Nachweis ausreichender Geldmittel von 1.000 NZ$ oder 500 € pro Person pro Monat bzw. 400 NZ$ oder 200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch (in Form von Reiseschecks, Kreditbrief oder Kontoauszug).
(h) Ausreichend frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A5).
(i) Reisekrankenversicherung.
Zusätzlich müssen visumpflichtige Nationalitäten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben (diese muss wie der Reisepass gültig sein), eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder der Universität einreichen, dass der Betreffende an seinen Arbeits- bzw. Studienplatz zurückkehren wird.
Für einige Dokumente wird eine beglaubigte Übersetzung in die englische Sprache benötigt.
Bearbeitungsdauer
In London dauert die Bearbeitung bis zu 34 Tage (für generell visumpflichtige Reisende wesentlich länger). Die Bearbeitung kann zurzeit bis zu acht Wochen dauern.
Working Holiday Visa: bis zu 49 Werktage
NZeTA: 10 Min. bis 72 Std.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Alle Besucher müssen über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer (1.000 NZ$/500 € pro Person pro Monat; 400NZ$/200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie über gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Achtung: Für Minderjährige bis 18 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils in englischer Sprache dem Antrag beigelegt/mitgeführt werden.
Einreise mit Haustieren
Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für Haustiere, die bei Ankunft einer einmonatigen Quarantänepflicht unterliegen, wenn sie nicht aus einem tollwutfreien Land stammen. Vor der Abreise muss eine Genehmigung in Neuseeland beantragt werden. Genaue Informationen zu den Einfuhrbestimmungen erteilen das Land- und Forstwirtschaftsministerium (Ministry for Primary Industries).
American Pit Bull Terrier und die Züchtungen Brasilianischer Fila, Dogo Argentino, Japanischer Tosa und Perro de Presa Canario dürfen nicht nach Neuseeland verbracht werden.
Gesundheit und Impfungen in Neuseeland
Übersicht
Die Gesundheitsfürsorge in Neuseeland ist gut. Medizinische und zahnärztliche Behandlungen sind für ausländische Besucher kostenpflichtig.
Es ist empfohlen, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Medikamenten, die Narkotika enthalten, die entsprechenden Rezepte bzw. Originalverpackungen mitgeführt werden müssen (Zollvorschrift).
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practioner) aufgesucht werden, der dann ggf. die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
1
1
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Impfbescheinigungen
[1] Trinkwasser birgt keine Gefahren. Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie einheimische Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse, unbesorgt verzehrt werden.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die UV-Strahlung in Neuseeland ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.
HIV/Aids kommt vor und ist grundsätzlich eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Gesundheitsnachweiß
Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.
Zollbestimmungen in Neuseeland
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können zollfrei nach Neuseeland eingeführt werden:
Import Einschränkungen
Schusswaffen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Polizeibehörden eingeführt werden.
Achtung: Campingausrüstungen müssen deklariert werden. Bei Ankunft erfolgt eine genaue Untersuchung der Gegenstände. An Wanderschuhen darf z.B. keine Erde haften.
Hinweis: Elektronische Datenträger dürfen von Zollbeamten durchsucht werden. Besitzer der Geräte müssen ggf. Passwörter herausgeben.
Verbotene Importe
Lebensmittel (zum Beispiel Fleisch, Früchte, Honig), Pflanzen (auch Holz und Stroh) und Tiere sowie Pflanzen- und Tierprodukte.
Import/Export EU
Eine Zollerklärung kann auch online abgegeben werden.
Währung & Geld in Neuseeland
Währung
1 Neuseeländischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: NZ$, NZD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 NZ$. Münzen sind im Wert von 2 und 1 NZ$ sowie 50, 20 und 10 Cents im Umlauf.
Kreditkarten
American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Girocard
Geldautomaten (ATM) sind überall zu finden und können mancherorts mit der Girocard mit Maestro-Zeichen und mit gängigen Kreditkarten überall genutzt werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht (Border Cash Report) für die Ein- und Ausfuhr von Beträgen (einschl. Schecks und Wertpapieren) ab einem Gegenwert von 10.000 NZ$.
Geldwechsel
Fremdwährungen können überall in Neuseeland gewechselt werden, wobei Banken meist den besseren Kurs anbieten.
Beste Reisezeit in Neuseeland
Das Klima auf North Island ist subtropisch mit minimalen Temperaturunterschieden. Gemäßigtes Klima mit kalten Wintern (Juni - September) und Schneefällen in den Höhenlagen auf South Island. Niederschläge ganzjährig, v.a. im Westen auf South Island.