Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Norwegen
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
× Nein
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Achtung: Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es wird deshalb empfohlen, mit dem Reisepass zu reisen.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Es wird jedoch eine längere Gültigkeit empfohlen, um ggf. den strengeren Anforderungen einiger Fluggesellschaften zu entsprechen.
Anmerkungen Reisepass
Norwegen ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten in einem Zeitraum von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und die Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anmerkungen Visum
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Weiterreise in die Russische Föderation ein Visum erforderlich ist, das bei einer russischen Auslandsvertretung beantragt werden muss und nicht an der Grenze erworben werden kann. Die Einreise von Norwegen nach Russland kann ausschließlich über den Grenzübergang "Storskog" (in der Gemeinde Sør-Varanger/Kirkenes) erfolgen. Ein Grenzübertritt an anderen Stellen in der Region ist nicht möglich (auch nicht von Inhabern eines Visums). Die teilweise grüne Grenze ist ohne sichtbare Absperrung, die aber intensiv überwacht wird. Auch der kleinste Schritt über die Grenze wird sowohl seitens der norwegischen als auch der russischen Behörden strafrechtlich verfolgt.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den norwegischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kosten
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Visaarten und Kosten
Einreise-, Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, nicht älter als 10 Jahre sein darf und über mindestens zwei leere Seiten verfügt, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden belgischen Arzt oder in einem belgischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung (Nachweis über Reisebuchung etc.).
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4,5 cm).
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(h) Dokumente, die den beruflichen Status des Antragstellers belegen (Immatrikulationsnachweis, Urlaubserlaubnis des Arbeitgebers, Nachweis über Rentenbezüge, Nachweis über Selbständigkeit etc.).
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (500 Nkr pro Tag).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis bei Einreise als Tourist oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis bei der Einreise als Tourist oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte bei der Einreise als Tourist oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisende Minderjährige unter 16 Jahren sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern, der Schweiz, Island und Liechtenstein benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Das Tier darf nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Zusätzlich muss eine Blutprobe mit einer Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgelegt werden. Außerdem muss eine Bandwurmbehandlung mit Praziquantel oder Espiprantel innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Einfuhr durchgeführt und innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr wiederholt und im Pass vom Tierarzt eingetragen werden.
Für Tiere, die aus Ländern mit urbaner Tollwut kommen, ist eine Quarantäne von 4 Monaten Pflicht. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage vor ihrer Ankunft beim Amtstierarzt (Norwegisches Amt für Tiergesundheit (Statens Dyrehelsetilsyn, Postfach Ullevaalsveien 68, N-0454 Oslo, Tel: (+47) 22 24 19 40) angemeldet werden.
Der Reisende muss schriftlich bestätigen, dass sich das Haustier in den letzten 6 Monaten in einem EU-/EFTA-Land befunden hat.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Schweden bestehen keine Einschränkungen.
Die Einfuhr von Kampfhunden und Hunden, die eine Kreuzung aus Hund und Wolf sind, ist verboten. U. U. ist eine Stammtafel als Nachweis zu erbringen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Eine Quarantäne von 4 Monaten ist Pflicht. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage vor ihrer Ankunft beim Norwegisches Amt für Tiergesundheit (s. o.) gemeldet werden.
Weitere Informationen und Formulare sind von der Norwegian Food Safety Authority erhältlich.
Die folgenden Hunderassen dürfen nicht nach Norwegen verbracht werden:
Pit Bull Terrier,
Amerikanischer Staffordshire Terrier,
Fila Brasileiro,
Tosa,
Dogo Argentino,
Tschechoslowakischer Wolfhund
sowie Mischlinge dieser Rassen und Mischlinge zwischen Hund und Wolf.
Gesundheit und Impfungen in Norwegen
Übersicht
Wer auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen ist, sollte sich vorher über die bestehenden Möglichkeiten in einem dünn besiedelten Land informieren, dessen Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe hat. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 08.00-15.00/16.00 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (Legevakt) kontaktiert werden. Die zentrale Notrufnummer in Norwegen lautet 112 (Polizei), bzw. 113 (Notarzt). Die norwegische Krankenversorgung ist ansonsten ausgezeichnet.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Arzt, der vertraglich an das Nationale Versicherungsbüro (rikstrygdeverket) bzw. an das örtliche Versicherungsbüro (trygdekonteret) gebunden ist oder an eine staatlich ambulant behandelnde Klinik oder an die Unfallstation der Gemeinde.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
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Malaria
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Typhus
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Cholera
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Gelbfieber
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Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die küstennahen Gebiete im Südwesten zwischen Alesund und Stavanger. Obwohl das Infektionsrisiko in Norwegen generell gering ist, wird bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten eine Schutzimpfung empfohlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Gesundheitsnachweiß
Norwegen akzeptiert das digitale COVID-Zertifikat der EU. Zurzeit kann es jedoch noch zu technischen Schwierigkeiten kommen, weshalb es sich empfiehlt, zusätzlich aus Sicherheitsgründen den Impfpass in Papierform mit sich zu führen.
Zollbestimmungen in Norwegen
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können zollfrei nach Norwegen eingeführt werden:
Ausländische Reisende sowie Reisende, die ihren Wohnsitz in Norwegen haben und sich 24 Std. oder länger außerhalb Norwegens aufgehalten haben. Die Freimengen pro Person für alkoholische Getränke hängen davon ab, ob auch Tabakwaren eingeführt werden oder nicht:
Export Einschränkungen
Angeltouristen ist die Ausfuhr von selbst gefangenem Fisch aus Norwegen nur dann gestattet, wenn der Fisch im Rahmen einer Angeltour gefangen wurde, die von einem registrierten Fischereibetrieb organisiert ist. Pro Person darf in diesem Rahmen zweimal jährlich maximal 18 kg Fisch aus Norwegen ausgeführt werden. Ein Nachweis über die Herkunft des Fisches vom registrierten Fischereibetrieb ist bei der Ausfuhr erforderlich.
Verbotene Importe
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 60 %.
Währung & Geld in Norwegen
Währung
1 Norwegische Krone = 100 Øre. Währungskürzel: NKr, NOK (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 1000, 500, 200, 100 und 50 NKr, Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5 und 1 NKr.
Kreditkarten
Der Gebrauch von Kreditkarten wird in Norwegen überall akzeptiert. Bargeldloses Bezahlen hat sich in Norwegen zur Norm entwickelt. Visa, American Express und Diners Club sind am gebräuchlichsten. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Die Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt und ab einem Betrag im Gegenwert von 25.000 NKr deklarationspflichtig. Unbeschränkte Ausfuhr der Landeswährung. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der mitgeführten bzw. bei der Einreise deklarierten Beträge.
Geldwechsel
Geld kann überall in Norwegen an Geldautomaten abgehoben werden. Jedoch ist Bezahlen mit Bargeld in Norwegen unüblich geworden.
Beste Reisezeit in Norwegen
Der Golfstrom und Luftströmungen des Nordatlantik sorgen für ein gemäßigtes Meeresklima an den Küsten. Im Allgemeinen haben die südlichen Flachländer wärmere Sommer und kältere Winter als die Küstengegenden. Im Binnenland Kontinentalklima und in den Bergen Hochgebirgsklima.
Regen fällt während des ganzen Jahres, im Winter gibt es heftige Schneefälle. In der Nähe des Polarkreises herrscht ständiges Tageslicht zur Mittsommerzeit und ständiges Zwielicht während der Wintermonate. Die beliebteste Reisezeit ist während der Sommermonate.