Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Nordmazedonien
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
✔ Ja
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Personalausweis/Identitätskarte
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit noch mindestens 6 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte für Aufenthalte von maximal 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: Da es bei der Einreise mit Personalausweis zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand kommt, ist eine Einreise mit Reisepass empfehlenswert.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) in einem Zeitraum von 180 Tagen u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei.
Anmeldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft polizeilich melden. Bei Hotelunterbringung übernimmt dies normalerweise das Hotel. Bei privater Unterbringung muss sich der Reisende selbst bei der zuständigen Polizeidienststelle anmelden. Wer der Meldepflicht nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Kosten
D-Visum für einen Langzeitaufenthalt: 70 € (Minderjährige: 35 €).
Visaarten und Kosten
Einfache, zweifache und mehrfache Einreise, Geschäftsvisum.
Gültigkeit
Maximal 90 Tage. Verlängerung vor Ort möglich.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit demselben Flugzeug weiterfliegen und das Flugzeug nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig ist sowie über mindestens 2 leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines).
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
(i) Nachweis über den Zweck des Aufenthalts.
(j) notariell beglaubigte Bürgschaft eines nordmazedonischen Bürgers.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich, ist bei Antragstellung zu erfragen. Der Visumantrag kann maximal 6 Monate und muss mindestens 15 Tage vor der Einreise gestellt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen für die Einreise eine notariell amtlich beglaubigte schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Das Formblatt ist bei der zuständigen konsularischen Vertretung erhältlich und sollte auf Englisch oder auf Mazedonisch verfasst sein.
Gesundheit und Impfungen in Nordmazedonien
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist mit Mitteleuropa vergleichbar, sie ist aber vielfach technisch, apparativ oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete, Deutsch, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
1
2
Malaria
–
–
Typhus
1
1
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Impfbescheinigungen
[1] Bei Langzeitaufenthalten wird Impfschutz gegen Typhus empfohlen.
[2] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und sauber, es können jedoch auf dem Land leichte Magenverstimmungen auftreten. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitsnachweiß
Theoretisch ist zur Einreise ein negativer HIV-Test erforderlich, in der Praxis kommt diese Bestimmung jedoch kaum zur Anwendung, vor allem nicht bei Touristen.
Zollbestimmungen in Nordmazedonien
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können zollfrei nach Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik) eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (max. 3 g pro Stück) oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 Jahren);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22% (Personen ab 18 Jahren) oder
2 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von unter 22% (Personen ab 18 Jahren);
2 l Wein (Personen ab 18 Jahren);
Parfüm (50 ml);
Eau de Toilette (250 ml);
Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 350 € (ausgenommen Tabak, alkoholische Getränke und Parfüm).
Währung & Geld in Nordmazedonien
Währung
Nordmazedonischer Denar = 100 Deni. Währungskürzel: MKD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200, 100, 50 und 10 MKD. Münzen (nur als Sammlerobjekte) im Wert von 50, 10, 5, 2 und 1 MKD sowie 50 Deni.
Achtung: Euro dürfen offiziell nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden, auch wenn viele Preise in Hotels etc. in Euro ausgewiesen sind. Wer in Euro bezahlt, muss neben dem Kaufpreis auch eine hohe Umtauschgebühr bezahlen.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten können vor allem in Skopje und in anderen großen Städten in größeren Hotels, Restaurants, Supermärkten, Einkaufszentren und in einigen großen Geschäften genutzt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Devisenbestimmungen
Keinerlei Beschränkungen bei Einfuhr von Fremdwährungen und Landeswährung, bei Beträgen ab 10.000 € besteht Deklarationspflicht (Beleg gut aufbewahren). Ausfuhr von Fremdwährungen und Landeswährung maximal in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge.
Geldwechsel
Euro und andere westliche Zahlungsmittel können in jeder Bank und in offiziellen Wechselstuben in Landeswährung umgetauscht werden. Die Mitnahme von Euro in bar wird empfohlen. Für den Rücktausch in Euro werden Gebühren erhoben.
Beste Reisezeit in Nordmazedonien
Kontinentalklima, kalte Winter und heiße Sommer.