Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Luxemburg
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte ein- und ausreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein, bei Flugreisen auch während der Ausreise gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Luxemburg ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Alle Reisenden mit Ausnahme von EU-Bürgern und Schweizern müssen ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den luxemburgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Kosten
Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Visaarten und Kosten
Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum) und Transitvisum.
Gültigkeit
Transitvisum: 5 Tage.
Einreisevisum: 90 Tage.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem selben Flugzeug oder dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Alle Ausländer mit Ausnahme von EU-Bürgern und Schweizern müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Ausländische Minderjährige, die ohne ihre Erziehungsberechtigten/ Eltern reisen, müssen bei der Einreise nach Luxemburg über eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern verfügen.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Gesundheit und Impfungen in Luxemburg
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger in Luxemburg ist die Nationale Krankenkasse für Arbeiter (Caisse nationale d'assurance maladie des ouvriers). EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zanharzt der eigenen Wahl. Die Kosten der Behandlung müssen zunächst selbst bezahlt werden, bevor sie im Heimatland zurückerstattet werden.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
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Malaria
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Typhus
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Cholera
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Gelbfieber
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Essen & Trinken
Leitungswasser kann bedenkenlos getrunken werden. Die Hygienestandards in den Restaurants sind gut, so dass die Speisen bedenkenlos verzehrt werden können. Beim Verzehr von Schalentieren kann es in seltenen Fällen zu einer Infektion kommen.
Sonstige Risiken
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Die Übertragungszeit sind die Monate April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Kinder und Jugendliche, die einen Langzeitaufenthalt planen, impfen lassen.
Luxemburg gilt als tollwutfrei.
Zollbestimmungen in Luxemburg
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Luxemburg eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% bzw. mit einem Gehalt von 80 % oder mehr vergälltem Alkohol oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Luxemburg
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
American Express, Mastercard, Visa und Diners Club werden häufig angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Geld kann in Banken, in Wechselstuben am Flughafen, in Bahnhöfen, in Postämtern und in größeren Hotels (dort jedoch meist zu einem ungünstigeren Kurs) gewechselt werden.
Beste Reisezeit in Luxemburg
Atlantisch-gemäßigtes Klima. Im Norden (Ardennen-Region) etwas regnerischer und kühler. Im Winter häufig Schneefall. Die beste Reisezeit liegt in der Zeit von Mai bis Mitte Oktober.