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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Japan

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Österreich

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Schweiz

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Andere EU-Länder

✔ Ja

× Nein

✔ Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Hinweis: Ausländer müssen in Japan ihren Reisepass immer mitführen. Es besteht Ausweispflicht.

Achtung: Die Anforderungen der transportierenden Fluggesellschaften und Kreuzfahrtunternehmen können von den hier genannten Bestimmungen abweichen. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.

Anmerkungen Reisepass

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Hinweis:
Es werden von allen ausländischen Besuchern über 16 Jahren bei der Einreise zusätzlich Fingerabdrücke genommen und digitale Fotos gemacht.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 90 Tagen (Verlängerung um weitere 90 Tage möglich u.a. für Staatsangehörige von Deutschland, Irland, Österreich und der Schweiz vor Ablauf der ersten 90 Tage.):

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Hinweis: Für die visumfreie Einreise benötigen türkische Staatsangehörige einen biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass.

Anmeldepflicht

Vom Visumzwang befreite Reisende, die sich länger als 90 Tage in Japan aufhalten wollen, benötigen die personalausweisähnliche "Residence Card" mit Lichtbild, die stets mitzuführen ist. Diese Verlängerung ist nur einmal um weitere 90 Tage möglich.

Die "Residence Card" wird bei der Einreise am Flughafen ausgestellt. Die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt bleibt jedoch bestehen.

Einreise Dokumente

Unterlagen bei der Einreise:
(a) Rück- oder Weiterreiseticket
(b) Ggf. Unterlagen für die Weiterreise (Visa für Drittländer).
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Staatsbürger bestimmter Länder (wie z.B. Deutschland) erhalten das Visum kostenlos. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Visaarten und Kosten

U.a. Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.

Antragsart

Persönliche Beantragung bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Für die schnellere Bearbeitung eines Arbeitsvisums kann der künftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird. 

Antrag erforderlich

(a) Antragsformular (www.de.emb-japan.go.jp/konsular/VISA_APPLICATION%20_FORM.pdf).
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) gültiger Reisepass.
(d) Auslandsreisekrankenversicherung.

(e) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben und Bürgschaftsschreiben.

(f) Nachweis über ausreichende finazielle Mittel.

(g) Reiseplan.

(h) Flugreservierung.

(i) Nachweis über die Registrierung im ERFS-System, die durch eine einladende Person in Japan vorgenommen werden muss.

Geschäftsvisum:
(a) - (i) und
(j) Einführungsschreiben.
(h) Einladungsschreiben der japanischen Firma.

Touristenvisum:
(a) - (h) und
(i) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Quittung (Reiseplan),
(k) Dokumente, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung bei Privatreisen.
(l) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Working-Holiday-Visum:
(a) Gültiger Reisepass.
(b) Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR).
(c) Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks, etc. in Höhe von ca. 2.000,- EUR).
(d) Auslandsreisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.
(e) Lebenslauf (Formblatt im Konsulat anfordern).
(f) Aufenthaltsplanung (Formblatt im Konsulat anfordern).
(g) Antragsbegründung (ca. 1 Din A4-Seite formlos in englischer oder japanischer Sprache).
(h) Antragsformular (im Konsulat erhältlich).
(i) 1 aktuelles Passfoto.

Anmerkung: Falls der Antrag nach Japan geschickt werden muss, ist er in doppelter Ausfertigung mit 2 aktuellen Passfotos einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund. In der Regel bis zu 5 Werktage, in manchen Fällen bis zu mehreren Wochen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service des Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen zuerst mit einem Mikrochip (ISO 11784 und 11785) gekennzeichnet sein und zweimalig im Mindestabstand von 30 Tagen gegen Tollwut geimpft worden sein. Daraufhin muss ein Bluttest von einem zertifizierten Labor gemacht werden. Gleichzeit mit der Blutabnahme beginnt eine Wartefrist von 180 Tagen, nach deren Ablauf das Tier nach Japan verbracht werden darf. Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass kein Tollwut- oder Leptospiroseverdacht oder andere infektiöse Erkrankungen vorliegen. Vor der Einreise muss eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern (mindestens 0,5 IE/ml) durchgeführt werden, deren Resultate rechtzeitig an das MAFF in Japan zu schicken sind.

Hunde und Katzen kommen bei Ankunft in Japan für 12 Stunden bis 180 Tage in Quarantäne (bei direkter Einreise aus Australien, Großbritannien, Fidschi, Guam, Hawaii, Irland (Rep.), Island, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Singapur, Taiwan und Zypern besteht die Möglichkeit einer verkürzten Quarantäne von ca. 12 Stunden).

Nur wenn alle der strengen Vorschriften erfüllt sind, kann auch bei Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Quarantäne von lediglich etwa 12 Stunden erwirkt werden. Weitere Informationen unter www.maff.go.jp.

Hunde dürfen nur über bestimmte Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.

Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.

Bei der Ausreise werden die Tiere ebenfalls untersucht; mit einer nochmaligen Quarantäne von mind. 12 Std. ist zu rechnen.

Über die aktuellen Einfuhrbestimmungen von Tieren sollten sich Reisende bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder über das Animal Quarantine Head Office in Yokohama beraten lassen.

Gesundheit und Impfungen in Japan

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten englisch- und deutschsprachige Ärzte zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Die International Association for Medical Assistance to Travellers und das Rote Kreuz vermitteln englischsprachige Ärzte. In allen Großstädten gibt es Krankenhäuser.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Rückholversicherung wird empfohlen, da die Kosten für medizinische Behandlungen sehr hoch sind.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Essen & Trinken

Leitungswasser ist gechlort, weshalb abgefülltes Wasser empfohlen wird, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Offiziell wurde das Leitungswasser in Tokio hinsichtlich der Strahlenwerte für trinkbar erklärt. Wer mit Kindern reist, sollte dennoch sicherheitshalber auf abgepacktes Wasser zurückgreifen. 

Auf Obst und Gemüse aus der Provinz Fukushima, das nach wie vor landesweit in Supermärkten erhältlich ist, sollte verzichtet werden. 

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Es kommt in ganz Japan immer wieder zu Ausbrüchen der Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD). Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte man sich regelmäßig die Hände waschen und den Kontakt mit Erkrankten vermeiden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Ein sehr geringes Ansteckungsrisiko für die durch Mücken übertragene Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis September vor allem in den ländlichen Gebieten im Süden. Eine Impfung wird bei Langzeitaufenthalten oder bei Aufenthalt in ländlichen Gebieten empfohlen.

Zollbestimmungen in Japan

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Japan eingeführt werden (Personen ab 20 J.):

 

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 10 einzelne Packungen Tabak, der erhitzt aber nicht verbrannt wird, oder  250 g Tabak/ oder 250 g gemischte Tabakprodukte. (Achtung: Die Gesamtmenge darf bei einer Mischung der angegebenen Tabaksorten nie 250 g übersteigen)

 

3 Flaschen (jeweils ca. 0,76 l) Spirituosen;

 

56 ml Parfüm;

 

Zulässiger Gesamtwert aller mitgeführten Waren aus Übersee außer der oben genannten: Unter 200.000 ¥. Gegenstände, die einen Wert von unter 10.000 ¥ haben, sind steuerfrei und werden nicht berechnet.

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie Kleidung, Hygieneartikel und ggf. eine tragbare professionelle Ausrüstung.

 

Anmerkung: Die angegebenen Mengen für Tabakwaren gelten für Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Japan haben.

Import Einschränkungen

Arzneimittel im Rahmen einer Reiseapotheke: innerliche Anwendung: 2-Monats-Vorrat; äußerliche Anwendung: 24 Stück; Kosmetikartikel: 24 Stück.

Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen.

Edelmetalle über 1 kg sind meldepflichtig.

Export Einschränkungen

Edelmetalle über 1 kg sind meldepflichtig. 

Verbotene Importe

Artikel, die Patent- oder Copyright-Rechte verletzen, Falschgeld, Waffen, Munition, Drogen aller Art und Betäubungsmittel, spezielle Arzneimittel (u. a. Allergiemittel, bestimmte Schmerzmittel), Aufputschmittel (d. h. auch Nasensprays und Inhalationssprays bei Erkältungen), obszöne bzw. pornographische Medien, Pflanzen mit Erde, die meisten frischen Obst-, Pflanzen- und Gemüsesorten. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Währung & Geld in Japan

Währung

Japanischer Yen. Währungskürzel: ¥, JPY (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten von 10.000, 5000, 2000 und 1000 ¥ im Umlauf. Münzen in den Werten von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 ¥.

Kreditkarten

Visa, Diners Club, American Express, Mastercard oder Prepaid Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in größeren Städten von Hotels und Kaufhäusern angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.

Geldautomaten

Girocard

Geldautomaten sind weit verbreitet, akzeptieren jedoch meist keine ausländische Karten. Mit der Girocard, die ein Maestro-Zeichen trägt, ist es möglich, Geld an Automaten der SevenEleven- und Family-Mart-Supermärkte abzuheben. Geldautomaten stehen in den Postämtern während der Öffnungszeiten (in der Regel Mo-Fr von 07.00-23.00 Uhr und Sa-So von 09.00-19.00 Uhr) zur Verfügung. 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.


Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen für die Ein- oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Beträge ab einem Gegenwert von 1 Mio ¥ müssen deklariert werden.

Geldwechsel

Geld muss bei autorisierten Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden. Am problemlosesten ist der Umtausch von US-Dollar.

Beste Reisezeit in Japan

Von regionalen Ausnahmen abgesehen stabiles, gemäßigtes Klima im größten Teil des Landes. Der Sommer (Juni - September) ist je nach Region warm bis sehr heiß. Mild im Frühling und Herbst. Regenfälle ganzjährig, die meisten Niederschläge fallen von Juni bis Anfang Juli. 

Norden: Im Norden von Hokkaido kann es im Winter sehr kalt werden, bis zu vier Monate lang kann Schnee liegen, gute Voraussetzungen für den Wintersport sind gegeben. Im Süden von Hokkaido herrscht mediterranes Klima. Hokkaido ist trockener als Tokio. Auch in Zentraljapan sind die Wintersportmöglichkeiten sehr gut.

Süden (Okinawa) Subtropisch, Regenzeit von Mitte Mai bis Mitte Juni. 

Taifune drohen im Süden und im Südwesten ab Frühsommer, dauern aber selten länger als einen Tag.

Die besten Reisezeiten fallen auf den Frühling und auf den Herbst.