Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise auf Island
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
× Nein
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, der/die während des Aufenthalts gültig sein muss:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können von den staatlichen Bestimmungen abweichen. Einige Fluggesellschaften verlangen auch von EU/EFTA-Bürgern einen Reisepass, der noch mindestens 3 Monate gültig ist. Deutsche sind außerdem dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU/EFTA-Bürger ist. Reisepässe von EU/EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können von den staatlichen Bestimmungen abweichen. Einige Fluggesellschaften verlangen auch von EU/EFTA-Bürgern einen Reisepass, der noch mindestens 3 Monate gültig ist. Deutsche sind außerdem dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen.
Anmerkungen Reisepass
Island ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine mindestens noch 3 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Familienmitglieder eines Staatsangehörigen eines EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den isländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Anmeldepflicht
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten muss man sich beim zentralen Melderegister anmelden und eine Personenkennziffer beantragen. Anfragen an die konsularischen Vertretungen und an das isländische Zentralregisteramt.
Kosten
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Visaarten und Kosten
Einreise-, Transitvisum.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Der Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten enthalten.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4,5 cm).
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung (ins Englische übersetzt) der Sorgeberechtigten / Eltern sowie Passkopien der nicht mitreisenden Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel und Kleintiere aus allen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Es besteht eine Quarantänepflicht von bis zu 4 Monaten. Einfuhrgenehmigungen für kurze Aufenthalte werden deshalb nicht erteilt. Weitere Auskünfte erteilt die isländische Veterinärbehörde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Eine Checkliste für die Verbringung von Hunden und Katzen nach Island stellt die isländische Veterinärbehörde online zur Verfügung.
Gesundheit und Impfungen auf Island
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Kostenlose medizinische Behandlung für EU- und EFTA-Staatsbürger ist ausschließlich in den Gesundheitszentren (heilsugaeslustöd) erhältlich. Diese Zentren gibt es in allen Regionen. Am Wochenende und in den Abendstunden steht das Laeknavaktin-Zenrum in Reykjavik (Smaratorg 1, Kopavogur. Tel: 1179) zur Verfügung.
Neben der EHIC sollte man den Reisepass vorlegen können; der Personalausweis wird u.U. nicht anerkannt.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
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Malaria
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Typhus
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Cholera
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Gelbfieber
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Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition bzw. für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Island gilt als terrestrisch tollwutfrei.
Zollbestimmungen auf Island
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können zollfrei nach Island eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen und 0,75 l Wein und 3 l Bier oder
3 l Wein und 6 l Bier oder
1 l Spirituosen und 6 l Bier oder
1,5 l Wein und 12 l Bier oder
18 l Bier (Personen ab 20 J.);
Max. 10 kg Lebensmittel (einschließlich Süßigkeiten), die den Wert von 25.000 kr / ca. 176 € nicht übersteigen (s. Einfuhrverbot);
Personen, die in Island wohnhaft sind: Kleidung und Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch, die den Wert von 88.000 kr (Kinder unter 12 Jahren: max. 44.000 kr) nicht übersteigt.
Eine von einer tierärztlichen Behörde ausgestellte Bestätigung über die Desinfizierung aller mitgeführten Fischfanggeräte (inkl. Gummistiefel) muss vorgewiesen werden.
Import Einschränkungen
Touristen können Arzneimittel einführen, die für den persönlichen Gebrauch (für nicht mehr als 100 Tage) bestimmt sind. Zollbeamte können eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Einfuhrbeschränkungen bestehen auch für größere Mengen an Blumen und Pflanzen sowie für bestimmte Telefon- und andere Kommunikationsgeräte, für die eine Genehmigung der Post- und Telekom-Administration erforderlich ist. Die Einfuhr eines Mobiltelefons ist jedoch ohne Genehmigung möglich. Die Einfuhr von Jagdwaffen und Munition ist nur mit einer (selten erteilten) Genehmigung des Justizministeriums möglich. Ein Desinfektionsnachweis ist für gebrauchte Anglerausrüstung obligatorisch.
Verbotene Importe
Narkotika; Waffen und Munition; rohes Fleisch; Fleischwaren (auch Salami und roher Schinken) sowie Milchprodukte, die aus Ländern stammen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegen; rohe Eier; rohe Milchprodukte; Schnupf- und Kautabak; gebrauchte Reiterausrüstung. Hinweis: Fleischprodukte dürfen nur eingeführt werden, wenn sie in Dosen verpackt oder gekocht sind.
Währung & Geld auf Island
Währung
1 Isländische Krone (islensk króna) = 100 Aurar. Währungskürzel: IKr, ISK (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 und 500 IKr im Umlauf. Münzen in den Nennbeträgen 100, 50, 10, 5 und 1 IKr. Aurar haben in der Praxis seit 2003 keine Bedeutung.
Kreditkarten
Visa, Europay/Mastercard, Diners Club und American Express werden von den meisten Einrichtungen angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kartenzahlung ist weit verbreitet und eine Unterschrift wird bei kleinen Beträgen meist nicht verlangt.
Geldautomaten
Girocard (ehemals ec-Karte)
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Bargeld (inklusive Reiseschecks und Wertpapiere), ab einem Gegenwert in Höhe von 10.000 € besteht Deklarationspflicht, der beim Zoll unaufgefordert nachgekommen werden muss.
Geldwechsel
Den besten Wechselkurs erhält man vor Ort. Am Flughafen und auf der Fähre kann man Währung ein- und zurück tauschen.
Beste Reisezeit auf Island
Der Golfstrom sorgt für ein gemäßigtes Seeklima. Temperaturen liegen insgesamt niedriger als in Mitteleuropa. Sommer relativ kühl mit häufigen Regenfällen. Milde Winter, jedoch gelegentlich auch kalt. Ende August ist das farbenprächtige Nordlicht zu sehen. Ende Mai - Anfang August gibt es im Norden fast 24 Stunden lang Tageslicht. In Reykjavík liegen zwei Stunden zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Winterstürme sind häufig, im Landesinneren sind Sandstürme nicht selten. Schneefall ist nicht so häufig, Schnee in Reykjavík bleibt nur selten liegen. Das Wetter ist im Allgemeinen sehr wechselhaft, weshalb mitunter demjenigen geraten wird, dem das Wetter nicht gefällt, fünf Minuten zu warten. Am angenehmsten ist das Wetter in der Regel von Mai bis September.