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Wunschliste

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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise im Iran

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Österreich

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Schweiz

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Andere EU-Länder

✔ Ja

✔ Ja

✔ Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist:

Türkei.

E-Visum:

Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder können ein E-Visum beantragen. Nach der Registrierung erhält man eine Referenznummer, mit der man zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, das Visum bei der zuständigen iranischen diplomatischen Vertretung abholt:

Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Visum bei der Einreise (Achtung: Von der Beantragung eines "Visums bei der Einreise" wird abgeraten, weil nicht garantiert werden kann, dass dieses inzwischen wieder erhältlich ist.):
Staatsangehörige der folgenden Länder können an allen internationalen Flughäfen nach vorheriger Antragstellung online, die mindestens 48 Stunden vor der Reise stattgefunden haben muss, bei der Einreise ein Touristenvisum (an zahlreichen Flughäfen bis zu 3 Monate gültig für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen) beantragen. Ablehnung der Visumanträge sowie verzögerte Bearbeitung kommen gelegentlich vor, die Visumbeantragung vor der Einreise wird deshalb empfohlen. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Krankenversicherung, pre-arrival eVisa confirmation (Siehe "Achtung" unten), Einladung bzw. Hotelbuchungsbestätigung, Rückflugticket, 1 Passfoto (Frauen mit Kopftuch), ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: ca. 75 €:


(a) EU-Länder;

(b) Schweiz.


Achtung: Von der Beantragung eines Touristenvisums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und es kann zu Zurückweisungen kommen. Die Wartezeit kann bis zu 24 Stunden dauern. Reisenden, die kein vorab besorgtes Visum besitzen, sollten unbedingt nur mit einer vor der Reise beim iranischen Außenministerium eingeholten Bestätigung ("pre-arrival eVisa confirmation") reisen, mit der sie nach der Einreise ein Flughafenvisum erhalten. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft vor der Reise ist dringend empfohlen.

Geschäftsleute, Journalisten, Kameramänner und Fotografen benötigen immer ein vorab besorgtes Visum.

Hinweis: Wer mit einem Geschäftsvisum einreist, sollte zusätzlich ein Einladungsschreiben und die Hotelbuchungsbestätigung bei der Einreise vorlegen können. In der Vergangenheit wurden diese Dokumente trotz vorliegendem Geschäftsvisum immer wieder verlangt.

Anmerkungen Visum

Hinweis: In der jüngeren Vergangenheit ist es immer wieder zu willkürlichen Verhaftungen von deutsch-iranischen Doppelstaatlern gekommen.

Anmeldepflicht

Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium melden. Bei Hotelübernachtung übernimmt dies i. d. R. das Hotel.

Einreise Dokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Empfohlen: mehrere Kopien der wichtigsten Reisepassseiten sowie mehrere Passfotos, die evtl. im Iran benötigt werden (Im Iran muss Kontakt mit Ausländern, z.B. von Hotels oder Behörden, nachweisbar sein. Dazu werden Passfotos und Kopien des Reisepasses benötigt.).

Visum bei der Einreise

(a) - (c)

(d) Nachweis einer Krankenversicherung.

(e) Einladung mit Name und Adresse des Einladenden bzw. Hotelbuchungsbestätigung.
(f) bei Geschäftsreisen dringend empfohlen: zusätzlich zum Visum eine Kopie des Einladungsschreibens aus dem Iran sowie eine Hotelbuchungsbestätigung oder die korrekte Aufenthaltsadresse.

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Iran verweigert u.a. den folgenden Personengruppen die Einreise:

(a) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen (Tschador oder Kopftuch sowie langer, nicht taillierter Mantel in zurückhaltender Farbe, blickdichte dunkle Strümpfe oder lange Hosen sowie geschlossene Schuhe).
(b) Reisenden, in deren Reisepass sich entweder ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreisestempel befindet.

Kosten

Die angegeben Gebühren gelten für alle Staatsbürger der Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen, für vorab beantragte Visa:

E-Visum: je nach Reisezweck 35-90 €.

Antragstellung in Berlin:

Touristenvisum: (einmalige Einreise, 10 - 12 Wochen gültig): 50 € (Normalbearbeitung).
Geschäfts-/Einreisevisum: 60 € (einmalige Einreise); 100 € (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig); 140 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig): 200 € (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).

Expressbearbeitung: Visumgebühr + 50 %.

Bei Antragstellung in anderen konsularischen Vertretungen (Frankfurt, Hamburg, München) gelten abweichende Gebühren.

Antragstellung in der Schweiz:

Touristenvisum: 58 CHF (einmalige Einreise), 87 CHF (zweimalige Einreise).
Geschäfts-/Einreisevisum (einmalige Einreise): 69 CHF.
 
E-Visum: 69 CHF
 
Antragstellung in Österreich:
 
Touristenvisum: 50 €
 
Einreisevisum: 60 €
 
Doppelvisum: 90 €
 
Transitvisum: 40 €
 
 
 
 

Visaarten und Kosten

U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.

Gültigkeit

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate, Aufenthaltsdauer 1-3 Monate.

Geschäfts-/Einreisevisum: unterschiedlich.

Transitvisum: Bis zu 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.

Antragsart

Zunächst online und dann bei der Konsularabteilung der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen) bzw. ein Touristenvisum direkt am Flughafen. Achtung: In der Schweiz kann die Visumbeantragung nur online erfolgen.

Für jeden Visumantrag muss dem zuständigen Konsulat eine siebenstellige Referenznummer des iranischen Außenministeriums vorliegen. Die Referenznummern müssen von den iranischen Reiseveranstaltern beantragt werden.

Bei den folgenden diplomatischen Vertretungen kann das Visum vorab online beantragt und nach Erhalt der Referenznummer persönlich abgeholt werden:

Botschaft und diplomatische Vertretungen der Islamischen Republik in Berlin, Hamburg, Frankfurt a.M. und München.

Iranisches Generalkonsulat in Hamburg;

Iranisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main;

Iranisches Generalkonsulat in München (munich.mfa.ir).

Das so genannte Pre-arrival eVisa kann beim iranischen Außenministerium eingeholt werden.

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular und 1 Zusatzformular (in Frankfurt: Kopie des dreiseitigen Formulars Form 1).
(b) 2 aktuelle Passfotos (3 x 4 cm) in Farbe.
(c) Reisepass (Original) und Kopie, der bei der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig ist und der zwei freie, gegenüberliegende Seiten enthält.
(d) Bestätigung der Einzahlung der Visumgebühren (Überweisung).

(e) Nachweis einer im Iran gültigen Unfall- und Krankenversicherung, abgeschlossen bei einer internationalen oder iranischen Versicherungsgesellschaft, oder eine Verpflichtungserklärung des Reisenden, bei Grenzübertritt am iranischen Flughafen bei einer iranischen Versicherungsgesellschaft
(f) Referenznummer der Einladung vom iranischen Außenministerium, die vom Reisebüro bereitgestellt wird.

(g) Ggf. Kopie des Flugtickets.

(h) Fingerabdrücke, die auf der Polizeidienststelle des Wohnortes abgenommen wurden.

(i) Hotelbuchungsbestätigung.

(j) Dokumente zur geplanten Reiseroute.

Geschäftsvisum:

(a) Eine Vorabgenehmigung (Visa Grant Notice) muss von der iranischen Firma online beantragt werden und mit Barcode versehen sein. Diese ersetzt das Antragsformular.

(b)-(i).
(j) Referenznummer des iranischen Außenministeriums: Die Referenznummer wird vom iranischen Geschäftspartner beim iranischen Außenministerium beantragt und in der zuständigen Botschaft in Deutschland hinterlegt.
(k) Entsendungsschreiben der Firma mit Reisegrund und -dauer, vollständigen Angaben zum Geschäftspartner im Iran und Bestätigung der Kostenübernahme.

(l) Einladungsschreiben sowie eine Visitenkarte des entsendenden Unternehmens.
(m) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise.

e-Visum:

(a) ausgefülltes Visumantragsformular

(b) originaler Reisepass + digitales Foto vom Reisepass

(c) Bescheinigung über den Abschluss einer Reiseversicherung

(d) Referenznummer

(e) Nachweis über gebuchte Unterkünfte, Transportmittel

(f) Lebenslauf

(g) digitales Foto (aktuell, farbig, als JPEG, zwischen 10-500 kB, 400 + 600 px, ohne Kopfbedeckung, ohne Brille)

(h) Quittung über Visagebühr

(i) Fingerabdrücke

Bearbeitungsdauer

Persönliche Beantragung: In der Regel 1-2 Wochen.  Expressbearbeitung in München: 6 Arbeitstage. Da manche Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.

Bern: 2 Wochen nach Einreichung aller Dokumente und der Referenznummer.

Visum bei der Einreise: Der Bearbeitungsprozess kann u.U. mehrere Stunden dauern, manchmal sogar bis zu 24 Stunden.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Gesundheit und Impfungen im Iran

Übersicht

Außerhalb Teherans ist die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

1

3

Typhus

1

Cholera

1

2

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Provinzen Hamadan (Asadabad District, Hamadan District), Kerman, Khuzestan, Markazi (Arak District), Qom Province (Qom District), Sistan and Baluchistan (Iranshahr District, Nikshahr District) und Zanjan (Khodabandeh District). Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3] Geringes Malariarisiko landesweit unterhalb von 1.500 m von Mai bis September und an der Küste des Persischen Golfs ganzjährig. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax herrscht hier vor.
In einigen Gegenden nördlich des Zagros-Gebietes (Provinz Ardebil und Ost-Aserbaidschan) sowie in den west- und südwestlichen Gebieten soll die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum chloroquin- und sulfadoxin-pyrimethamin-resistent sein.

Essen & Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist meist pasteurisiert, unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Tuberkulose Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen vor, v.a. in der Provinz Khuzestan. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.

Hepatitis A kommt vor, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatits B. 

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose, vor allem die Haut-Leishmaniose durch die Sandfliege, kommt in ländlichen Gebieten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. 

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde und Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. 

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das Krim-Kongo-hämorrhagische Fieber kommt ganzjährig vereinzelt in der Provinz Sistan-Baluchistan im Südosten des Landes vor. Es wird durch Zecken und von Mensch zu Mensch übertragen.

Gesundheitsnachweiß

Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

Zollbestimmungen im Iran

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können zollfrei in den Iran eingeführt werden:

Eine angemessene Menge Tabakwaren für den persönlichen Gebrauch: Maximal 200 Zigaretten oder 50 Zigarren bzw. 250 g Tabak;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;

Hochwertige Gegenstände werden vom Zoll bei Einreise im Reisepass vermerkt und dürfen im Iran nicht verkauft werden (Zollkontrolle bei Ausreise). Wer beabsichtigt, mit demselben Pass zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Iran einzureisen, sollte darauf achten, dass der Zollvermerk über diese Artikel im Pass getilgt wird.

Export Einschränkungen

Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Die Ausfuhr von Originalkunsthandwerk, Gold und Goldmünzen, Silber und Schmuck ist verboten, wenn es sich um Antiquitäten bzw. zum Kulturerbe gehörige Gegenstände handelt. Gestattet ist die Ausfuhr von bis zu 20 qm großen, handgewebten Teppichen. Kaviar (bis zu 125g) muss nachweislich mit Devisen erworben worden sein (Beleg). Bestimmte Bücher dürfen nur mit einer Genehmigung des Ministeriums für Kultur und islamische Führung ausgeführt werden.

Verbotene Importe

Alkohol (auch mit Alkohol gefüllte Pralinen und Schokolade), Drogen und Betäubungsmittel (bei Drogenkonsum und Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden), Schweinefleisch, Schusswaffen und Munition, Obst, Gemüse, Pflanzen (einschließlich Samen, Knollen, Wurzeln oder Erdreich), Glücksspiele, alte Bücher, Zeitschriften, Pornografie und alle Publikationen, die das iranische Moral- und Werteverständnis verletzen oder sich gegen die islamische Religion richten, Bakterienkolonien, Schimmelpilze, Insekten und Viren. Reisende werden darauf hingewiesen, dass der Besitz von Video- oder Audiokassetten, CDs und Zeitschriften streng kontrolliert wird.

Währung & Geld im Iran

Währung

1 Iranischer Rial = 100 Dinar. Währungskürzel: Rl, IRR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 und 100 Rl; Münzen in den Nennbeträgen 1000, 500, 250, 100 und 50 Rl.

Wegen des hohen Wertverlustes des Rial sind statt Banknoten die sogenannten Iran-Cheques im Umlauf und werden als gängiges Zahlungsmittel verwendet. Sie werden ausschließlich von der Iranischen Zentralbank ausgegeben.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten werden im Iran nicht akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Generell gilt, dass es im Iran keinerlei Möglichkeiten gibt, Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten deshalb unbedingt genügend Bargeld mitführen.

Geldautomaten

Bankkarten

Es gibt im Iran keine Bankautomaten, die ausländische Karten akzeptieren.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf einen Betrag von 50 Mio. Rl begrenzt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen in bar, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von über 10.000 €. Die Ausfuhr von Fremdwährungen in bar ist ab einem Gegenwert von 5.000 € (Flugreisende) bzw. 2.000 € (Reisende zu Land und zu Wasser) zu deklarieren.

Deklarationspflicht für alle mitgeführten Gold- und Silbergegenstände bei der Einreise. Bei der Ausreise werden alle nicht deklarierten Gold- und Silbergegenstände beschlagnamt.

Geldwechsel

Da Barzahlung üblich ist, sollte ausreichend Bargeld in Hartwährungen (US-Dollar, Euro) mitgeführt werden. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch nicht benötigter Rialbeträge ist meist nicht möglich. Die Wechselbestätigungen sollten aufgehoben werden. Bei der Melli Bank Hamburg kann man Geld in den Iran überweisen lassen und bei den dortigen Filialen ausgezahlt bekommen.

Beste Reisezeit im Iran

Trockenes Kontinentalklima im Binnenland. Sommer trocken und heiß, Winter kalt. Wenig Niederschlag. In den Hochebenen sind die besten Reisezeiten der Frühling und der Herbst.