Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Spanien
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz. (Ausnahme: Staatsangehörige von Irland (Rep.) benötigen einen Reisepass.)
Achtung: Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen, die auf den Kanarischen Inseln beginnen, ist jedoch für alle Nationalitäten immer ein Reisepass erforderlich.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Anmerkungen Visum
Spanien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Visaarten und Kosten
Einreise-, Transitvisum.
Gültigkeit
Kurzzeitvisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt pro Einreise.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die über gültige Weiterreisepapiere verfügen und aus einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. Visumpflichtige Ausländer müssen mindestens über eine Summe im Gegenwert von 810 € und über mindestens 90 € pro Tag verfügen.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige, die (auch) die spanische Staatsangehörigkeit haben, müssen für die Ausreise aus Spanien eine Reiserlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Einreise mit Haustieren
Über die regionalen Regelungen zu Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und gefährlichen Hunderassen sollte man sich bei der zuständigen konsularischen Vertretung informieren (s. Kontaktadressen).
Für Vögel wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Die Einfuhr von Papageien ist auf 2 und von anderen Vögeln auf 10 beschränkt.
Gesundheit und Impfungen in Spanien
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Die Behandlung erfolgt in öffentlichen Gesundheitsstellen (Centro Sanitario de la Seguridad Social) wie Beratungsstellen (consultorio), Ambulanzen (ambulatorio), Gesundheitszentren (centro de salud) und Krankenhäusern (hospital). Anschriften der Gesundheitsstellen sind bei der örtlichen Provinzialdirektion des Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) erhältlich. Für Arzneimittel muss ein Kostenanteil bezahlt werden. Zahnärztliche Behandlungen sind kostenpflichtig.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
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Malaria
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Typhus
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Cholera
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Gelbfieber
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Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in Spanien zwischen August und Oktober vereinzelt vor. Die meisten Dengue-Fieber-Fälle wurden 2022 auf Ibiza und 2023 in Katalonien registriert. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Vor extremer Hitze warnt das spanische Gesundheitsamt jedes Jahr täglich ab dem 3. Juni eines Jahres.
Die Leishmaniose kommt vor allem an der Mittelmeerküste (insbesondere in den Provinzen Alicante und Murcia), auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) und im Süden des Landes vor. Die Übertragung geschieht durch Schmetterlingsmücken. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken übertragen und kann in Spanien vorkommen. Es sollte für ausreichenden Mückenschutz gesorgt werden.
Zollbestimmungen in Spanien
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei eingeführt werden:
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Import/Export EU
Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine vom spanischen Konsulat beglaubigte Jagdlizenz des Heimatlandes sowie eine Einfuhrerlaubnis und eine Jagdgenehmigung der spanischen Zollbehören benötigt.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Spanien
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Geld kann in allen Bankfilialen und in den Wechselstuben der größeren Städte gewechselt werden. Auch viele Hotels und Reisebüros bieten diesen Service an.
Beste Reisezeit in Spanien
Hochlandklima 680 ü.M. Mittelmeer- und Atlantikklima an den Küsten. Das Klima schwankt zwischen gemäßigt im Norden bis heiß und trocken im Süden. Im Hochsommer kann es vor allem im Landesinneren sehr heiß werden, im Winter hingegen speziell im Norden und auf dem Zentralplateau recht kalt.
Den Norden von Spanien bereist man am besten im Sommer. Für Madrid, Barcelona, die Balearischen Inseln und für die spanische Riviera empfehlen sich der Frühling und der Herbst als die beste Reisezeit. Die Kanarischen Inseln sind ganzjährig ein beliebtes Reiseziel.