Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Estland
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
× Nein
× Nein
× Nein
Österreich
× Nein
× Nein
× Nein
Schweiz
× Nein
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
× Nein (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien und Irland (Rep.)).
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Estland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres).
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Einreise Dokumente
Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzliche Reiserückholversicherung empfohlen.)
Kosten
Visaarten und Kosten
Flughafentransit-, Transit-, Kurzzeit- und Langzeitvisum.
Gültigkeit
Transitvisum: max. 5 Tage. Kurzzeitvisum: 90 Tage innerhalb von 6 Monaten (ein- und mehrmalige Einreise). Langzeitvisum: 1 Jahr bzw. 6 Monate bei Ausstellung in Genf.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger Länder. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Antragsart
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und über mindestens 2 leere Seiten verfügt, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrisches Passbilder (3,5 x 4,5 cm).
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf vm.ee/en/visa-application-forms).
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Ab dem 15. Lebensjahr muss jede Person über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Einreise mit Haustieren
Gesundheit und Impfungen in Estland
Übersicht
Die medizinische Grundversorgung ist zumeist befriedigend. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen selbständigen Vertragsarzt oder an einen Arzt in einer öffentlichen kommunalen oder staatlichen Einrichtung.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
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Malaria
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Typhus
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Cholera
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Gelbfieber
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Essen & Trinken
Trinkwasser ist in der Regel sauber. Der hohe Mineralgehalt des Wassers ist allerdings nicht jedermanns Geschmack. In Flaschen abgepacktes Wasser ist überall erhältlich. Um mögliche Infektionen zu vermeiden, sollte man eine vernünftige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene durchführen. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
HIV/Aids kommt vor und ist grundsätzlich eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen FSME ist zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Estland gilt als terrestrisch tollwutfrei.
Zollbestimmungen in Estland
Zollbestimmungen Übersicht
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Estland eingeführt werden:
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz). Ein Einfuhrverbot besteht für Munition und Waffen ohne Lizenz, gestohlene Waren, Fälschungen, Betäubungsmittel, pornographische Erzeugnisse und fremde Arten, die eine ökologische Bedrohung darstellen könnten.
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Estland
Währung
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie Visa, Mastercard, Diners Club, American Express etc. werden in der Regel von größeren Hotels, Restaurants, Geschäften und Banken angenommen. Die meisten Banken akzeptieren die Kreditkarte nur mit dem Pass zusammen. An den zahlreich vorhandenen Geldautomaten in allen kleineren und größeren Städten kann vielerorts Bargeld auch mit der Kreditkarte abgehoben werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Bei Banken oder in Wechselstuben, die es an den Flughäfen, in größeren Hotels und vielerorts in der Innenstadt, am Bahnhof und am Hafen gibt, können Fremdwährungen umgetauscht werden. Die Wechselstuben sind von Mo-Fr von 09.00-18.00 Uhr und Sa von 09.00-15.00 Uhr geöffnet. Einige Wechselstuben bieten auch am Sonntag ihren Service an.
Beste Reisezeit in Estland
Maritimes bis mäßig kontinentales Klima. Warme Sommer. Frühling und Herbst sind relativ mild. Kalte, lange Winter (November bis Mitte März) mit starken Schneefällen. Niederschläge ganzjährig, im August ist die Niederschlagsmenge am höchsten. Die beste Reisezeit ist von Mai bis September.