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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise auf Zypern

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

× Nein

× Nein

× Nein

Österreich

× Nein

× Nein

× Nein

Schweiz

× Nein

× Nein

× Nein

Andere EU-Länder

× Nein

× Nein

× Nein

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.

Anmerkungen Reisepass

EU-Bürger können sich frei auf der ganzen Insel bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber weiterhin nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind (derzeit Ledra Palace und Ledra-Straße (nur zu Fuß); Limnitis bei Kato Pygros, Agios Dometios in Nikosia, Pergamos bei Pyla, Strovilia bei Agios Nikolaos, Zodhia bei Astromeritis.

Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Ob der Personalausweis ausreichend ist, liegt im jeweiligen Ermessen des Grenzbeamten. Es ist aus diesem Grund am sichersten, einen Reisepass dabei zu haben.

Für den Nordteil der Insel wird ein Visum benötigt, das beim Übergang erhältlich ist. Es wird in den Pass eingelegt und muss bei Rückkehr wieder abgegeben werden. Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden sind entfallen.

Schweizer und andere Reisende, die nicht EU-Bürger sind, dürfen die Grüne Linie nur unter besonderen Voraussetzungen überqueren. Hierzu gehören u.a.: Die Einreise über einen Hafen oder Flughafen im Süden bzw. bei Einreise über den Norden. Außerdem benötigen sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung der Republik Zypern oder ein Langzeitvisum/ Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

EU-Länder und Schweiz.

Achtung: Staatsangehörige der Türkei benötigen auch dann ein Visum für Zypern, wenn sie Inhaber einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für einen EU-Staat sind oder Inhaber eines gültigen Schengen-Visums (Typ: Doppel- oder Mehrfachvisum) sind.

Einreise Dokumente

Visumpflichtige Reisende müssen bei der Einreise über Rück-/Weiterreisetickets, für den Aufenthalt ausreichende Geldmittel und einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.

Einreisebeschränkungen

Reisenden aller Nationalitäten, die ein Visum der Türkischen Republik Nordzypern in ihrem Reisepass haben, kann die Einreise verweigert werden. Aktuelle Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Kosten

Visumgebühren u.a. für türkische Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz 

Kurzzeitvisum (Kategorie C): 20 €

Transitvisum: 15 €

Langzeitvisum (Kategorie D): 60 €


Der Aufenthalt kann nur vor Ort verlängert werden. Staatsbürger mancher Länder erhalten Visa kostenlos. Gebühren können nur in bar bezahlt werden und richten sich nach dem aktuellen Wechselkurs.

Visaarten und Kosten

U.a. Einfach-, Mehrfach-, Gruppen- und Transitvisum.

Gültigkeit

Max. 3 Monate vom Tag der Ausstellung.

Transitvisum: max. 5 Tage, sofern gültige Reisedokumente und ein Weiterflugticket vorgelegt werden können.

Transit

[1] Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum für Zypern, wenn sie Inhaber eines Schengen-Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Staat oder für einen Staat der Europäischen Freihandelsassoziation oder für Andorra, Monaco, Kanada, Japan, San Marino oder für die Vereinigten Staaten von Amerika sind.

Antragsart

Persönlich beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft. Postalisch nur für Antragsteller, die mehr als 300 km von einem Konsulat entfernt wohnen. Formulare für Visumanträge sind auch im Internet zu finden unter www.mfa.gov.cy in der Rubrik "Consular Information".

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel und/oder Arbeitsbescheinigung.
(e) Flugreservierung (Hin- und Rückreise).
(f) Gebühr in bar.
(g) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die am Tag der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.
(h) Hotelreservierung oder im Falle privater Unterkunft ausgefülltes Formular Assumption of Responsibility Form (falls der Gastgeber nicht Zypriote ist, Kopie seiner "ARC" beifügen.

(i) alleinreisende Minderjährige: Von den Eltern / Sorgebrechtigten unterschriebene Erlaubnis, ein Visum zu beantragen.
(j) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Besuchsgrund.

Mögliche weitere Unterlagen sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall zu erfragen.

Bearbeitungsdauer

Persönliche Antragstellung: am selben Tag.
Postalische Antragstellung: ca. 1 Woche.
4 Wochen, falls der Antrag zur Bearbeitung nach Zypern geschickt werden muss.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht anwesenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit sich führen. Ist der / die Minderjährige in Begleitung von mindestens einem Elternteil / Sorgeberechtigten, so muss keine Reiseerlaubnis des abwesenden Elternteils / Sorgeberechtigten vorgelegt werden.  Allein reisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden.

Einreise mit Haustieren

Die Einfuhr von Haustieren unter 3 Monaten ist verboten.

Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein staatliches Gesundheitszeugnis benötigt. Außerdem wird eine Bescheinigung des Piloten des Flugzeuges benötigt, mit dem das Tier verbracht wurde, dass das Tier während des Transports weder mit anderen Tieren noch mit Geflügel in Kontakt kam und dass das Tier direkt aus dem Herkunftsland nach Zypern verbracht wurde.
Anmerkung: Die Verbringung von Papageien nach Zypern ist verboten.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
 

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis gemäß den Bestimmungen der Einfuhrerlaubnis benötigt, die vor der Abreise vom Amt für tierärztliche Dienste im Ministerium für Landwirtschaft und Bodenschätze ausgestellt wurde. Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind. Mindestens 48 Std. vor der Ankunft muss der Besitzer den Amtstierarzt in Larnaca (Tel: 24 30 42 75), in Limassol (Tel: 25 81 95 12) oder in Paphos (Tel: 26 30 62 69) von der Ankunft des Tieres in Kenntnis setzen. Eine Quarantänezeit von 6 Monaten ist Pflicht. Die Quarantäne kann auch unter bestimmten Auflagen am Wohnsitz des Tierbesitzers durchgeführt werden. Weitere Informationen sind vom zypriotischen Veterinäramt erhältlich.

 


Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Anmerkung: Die Einfuhr der Hunderassen American Pitbull, American Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Tosa Inu, Dogo argentino und Argentinian Mastiff, Fila Brasileiro und Brazilian Mastiff ist verboten.

Gesundheit und Impfungen auf Zypern

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an eine staatlich medizinische Einrichtung.

Die medizinischen Einrichtungen sind gut.

Die Notdienst-Rufnummer ist 199 (in allen Städten).

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

1

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

Malaria: Es besteht regional ein minimales Malaria-Risiko. Malaria tertiana (Plasmodium vivax) kommt im Norden von Zypern (Esentepe im Distrikt Kyrenia) vor. Mückenschutz wird empfohlen.

Essen & Trinken

Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch bei der Akklimatisierung leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Tage des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen. Fleisch sollte vor dem Verzehr gut durchgegart werden.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden.

Besonders im Sommer können sowohl die Temperaturen (bis 45 Grad Celsius) und die Sonneneinstrahlung sehr hoch sein. Es sollte auf einen ausreichenden Sonnenschutz und die Trinkwassermenge geachtet werden. 

Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken, besonders im Spätsommer und Herbst, übertragen. Wirksamer Mückenschutz wird empfohlen.

Gesundheitsnachweiß

Ausländer, die in Zypern arbeiten oder studieren wollen, müssen sich nach Ankunft einem HIV-Test unterziehen. Mitgebrachte Atteste werden nicht anerkannt. Bei positivem Ergebnis kann die Ausweisung erfolgen. In Nord-Zypern müssen alle Antragsteller auf ein Langzeitvisum einen HIV-Test im Land machen lassen, der bei Risiko-Personen halbjährlich wiederholt werden kann.

Zollbestimmungen auf Zypern

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Zypern eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 22 %) oder 2 l alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22 %) (Personen ab 17 J.);
4 l Wein (Personen ab 17 J.);
16 l Bier;
Medikamente für den persönlichen Bedarf;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.

Folgende Artikel können zollfrei über die grüne Linie zwischen dem Südteil Zyperns und dem Nordteil Zyperns mitgeführt werden:
40 Zigaretten
1 l Spirituosen
Geschenke bis zu einem Wert von 260 €.

Verbotene Importe

Drogen, psychotrope Substanzen, pornographische Medien und Objekte, Klappmesser und Dolche, Falschgeld sowie gefälschte und raubkopierte Waren, nukleare, chemische, giftige und biologische Waffen sowie ähnliche Substanzen, Waren, die für die illegale Jagd auf Wildtiere genutzt werden, Falschgeld, Waren mit Embargo des United Nations Security Councils und der EU aus Ländern wie dem Irak, Liberia, Sierra Leone, Somalia und dem Sudan sowie Produkte aus Cannabis. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Import/Export EU

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Währung & Geld auf Zypern

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club, ec-/Maestro, Visa Electron und Visa werden normalerweise von Hotels, größeren Geschäften, Restaurants etc. akzeptiert. 
 

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Zypern zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Die Bargeldabhebung an Geldautomaten ist in Zypern uneingeschränkt möglich.
 

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

In Banken und an zahlreichen Bankautomaten an zentralen Plätzen aller Städte und der Touristenorte Agia Napa und Paralimni kann Geld gewechselt werden. Die meisten Währungen und Werte werden akzeptiert.

Beste Reisezeit auf Zypern

Warmes Mittelmeerklima. Heiße und trockene Sommer im Landesinneren, feuchtwarm an der Küste. Milde Winter mit Niederschlägen. Die beste Reisezeit umfasst die Monate von April bis Oktober. Man sollte bedenken, dass die Hochsommermonate Juli und August sehr heiß sind.