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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Belgien

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja (1)

× Nein

× Nein

Österreich

✔ Ja (1)

× Nein

× Nein

Schweiz

✔ Ja (1)

× Nein

× Nein

Andere EU-Länder

✔ Ja (1)

× Nein

× Nein

Personalausweise/Identitätskarten

[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis: In Belgien besteht Ausweispflicht.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
 

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Anmerkungen Reisepass

Belgien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Anmerkungen Reisepass & Visa

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Belgien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.

Schengen Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Anmeldepflicht

Für bestimmte ausländische Arbeitnehmer, Geschäftsreisende, Praktikanten und Selbstständige (auch EU-Bürger), die nur vorübergehend oder teilweise in Belgien tätig sind (mehr als fünf Arbeitstage pro Monat) und nicht der belgischen Sozialversicherung unterliegen, besteht vor Aufnahme der Tätigkeit die LIMOSA-Meldepflicht, die online vorgenommen werden kann.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 45,00 €
 

Visaarten und Kosten

Kurzzeit-, Langzeitvisum, Transitvisum.

Gültigkeit

Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden.

Antragsart

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, mindestens zwei leere Seiten enthält, vor weniger als zehn Jahren ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein.
 
(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden belgischen Arzt oder in einem belgischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
 
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. Die Übernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gültig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Bürge die belgische Staatsangehörigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in Belgien aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einkünfte und die Zahlungsfähigkeit des Bürgen bestätigen.
 
(d) Dokumente, die die geplante Unterbringung bescheinigen (z.B. ein privates Einladungsschreiben, Hotelbuchung etc.).
 
(e) Dokumente, die belegen, dass der Lebensmittelpunkt im Herkunftsland liegt (z.B. Arbeitsvertrag, Belege über ein regelmäßiges Einkommen, Immobilienbesitz etc.).
 
(f) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer Auslandsreisekrankenversicherung ist, die die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung übernimmt. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten und eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
 
(g) Visumgebühr.
 
(h) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
 
(i) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
 
Bei Genehmigung des Schengen-Visums ist für dessen Ausstellung der Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 15 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer:
Identitätskarte oder Reisepass oder Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr).

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige sollten eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Für Wellensittiche und Papageien aus EU-Ländern ist ein vom zuständigen Veterinäramt ausgestelltes Gesundheitszertifikat notwendig, das maximal 2 Monate alt sein darf.

Gesundheit und Impfungen in Belgien

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, aber teuer.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zahnarzt. Die Kosten der Behandlung müssen vor Ort zunächst selbst bezahlt werden. Die Rechnung wird dann zur Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse im Heimatland eingereicht.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Im Bedarfsfall ist die Rettungsleitstelle über die Notrufnummer 100 zu erreichen.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Essen & Trinken

Muschevergiftungen kommen sehr selten vor. Auch die berühmten belgischen Pommes-Stände sind aus hygienischen Gesichtspunkten unbedenklich.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen werden, dringend zu empfehlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.


Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz gegen Meningokokken-Meningitis haben.

Es sollte im Sommer und besonders an der See auf ausreichenden Sonnenschutz geachtet werden.

Zollbestimmungen in Belgien

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Belgien eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein (Personen ab 17 J.);
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Import/Export EU

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Währung & Geld in Belgien

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Ein ausgedehntes Netz an Geldautomaten ist mittels Kredit-Karte zugänglich. Zahlreiche Geschäfte, Boutiquen, Restaurants sowie Autovermieter usw. nehmen Kreditkarten an.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Belgien zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung.

Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks oder Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 % oder Goldbarren, -nuggets oder -klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 % und Guthabenkarten außer Prepaid-Karten) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.

Beste Reisezeit in Belgien

Gemäßigtes Klima. Warmes Wetter von Mai bis September. Trotz Schneefällen sind die Winter, außer in den Ardennen, nicht sehr kalt.