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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Bosnien Herzegowina

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja (1)

× Nein

✔ Ja

Österreich

✔ Ja (1)

× Nein

✔ Ja

Schweiz

✔ Ja (1)

× Nein

✔ Ja

Andere EU-Länder

✔ Ja (1)

× Nein

✔ Ja

Personalausweise/Identitätskarten

[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten können mit mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Personalausweis / Identitätskarte für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einreisen:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 6 Monaten):

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.

Anmeldepflicht

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise polizeilich melden, wenn ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen geplant ist. Hotels übernehmen üblicherweise innerhalb von 12 Stunden nach dem Check-in die Registrierung ihrer Gäste. Reisende, die nicht in einem Hotel untergebracht sind, müssen sich innerhalb von 12 Stunden nach Ankunft bei der zuständigen Polizeidienststelle melden. Die Gebühr für die eigene Registrierung beträgt 10 KM (ca. 5 €). Nichtbefolgung wird mit Geldbußen und schlimmstenfalls Abschiebung geahndet.

Kosten

Visum (mehrmalige Einreisen) mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen: 57 €.

Visaarten und Kosten

Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage.
Visum für mehrmalige Einreisen: Maximal 1 Jahr. (Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf 90 Tage nicht überschreiten).

Antragsart

Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.
(b) 1 Passfoto.
(c) Bestätigung des Reisebüros über Flug- oder Bahnticket.
(d) Ggf. Visum für Drittländer.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Reise und für eine Auslandsreisekrankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Bargeld; bargeldlose Zahlungsmittel, sofern eine Bank aus Bosnien-Herzegowina deren Annahme bestätigt; Einladungsschreiben der zu besuchenden Person mit Kostenübernahme ihrerseits im Bedarfsfall, beglaubigt von der für den Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde sowie der zuständigen Verwaltungsbehörde).
(f) Bei persönlicher Antragstellung in Berlin: Nachweis über Überweisung der Visumgebühr. Bei persönlicher Antragstellung in anderen Konsulaten: Zahlung der Gebühr in bar.

(g) ausgefüllter Visumantrag.

(h) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

(i) beglaubigte Einladung bei Privatbesuch.

(j) Nachweis der bezahlten Unterkunft und Verpflegung über einen Reiseveranstalter.

Bei Geschäftsreisen:
Schreiben der entsendenden Firma mit genauer Angabe des Reisezwecks, der Aufenthaltsdauer und der Kostenübernahme durch die Firma sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Bosnien-Herzegowina. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina, von der für den Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson zuständigen Verwaltungsbehörde und der zuständigen Polizeibehörde beglaubigt werden.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 Wochen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel in bar verfügen: Mindestens 150 KM (ca. 75 €)  pro Person und pro Tag.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die Erlaubnis sollte in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und muss amtlich beglaubigt sein.

Gesundheit und Impfungen in Bosnien Herzegowina

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit Mitteleuropa noch nicht zu vergleichen und ist vielfach noch technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch, Deutsch oder Französisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

1

1

Cholera

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1] Schutzimpfungen gegen Polio sollten aufgefrischt werden, wenn die letzte Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Essen & Trinken

Wegen möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Generell kann Leitungswasser zwar getrunken werden, abgefülltes Wasser wird allerdings zum Trinken empfohlen, vor allem bei der Umstellung zu Beginn des Aufenthalts. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Produkte wie Fleisch und Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse gelten als unbedenklich, es ist jedoch ratsam, Obst und Gemüse zu schälen und nur durchgegartes Fleisch zu essen. Nicht pasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Milchprodukte aus nicht pasteurisierter Milch sind sicherheitshalber zu vermeiden.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Zecken sind während der wärmeren Jahreszeit (März/April bis Oktober/November) in manchen Landesteilen (vor allem im Norden) aktiv. Das bestehende Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit kann durch hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel/Mückennetze verringert werden. 

Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), die v.a. in den nördlichen Landesteilen und in den Flussniederungen der Save vorkommt, zu empfehlen.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.


Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.


Wegen der immer noch möglichen Gefährdung durch Minen ist man im Wesentlichen auf Angaben der örtlichen Behörden und von ausländischen Helfern angewiesen und sollte seine Aktivitäten anpassen und zurückhaltend planen. So verlässt man sicherheitshalber die asphaltierten Straßen und Wege nicht und vermeidet evtl. gefährliche Touren. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung gegen Tuberkulose erwogen werden.

Zollbestimmungen in Bosnien Herzegowina

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können zollfrei nach Bosnien-Herzegowina eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
- 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%;
- 4 l Tafelwein;

- 16 l Bier;
- Geschenke im Wert von bis zu 600 BAM (ca. 307 €).

Währung & Geld in Bosnien Herzegowina

Währung

1 Konvertibilna Marka = 100 Fening (Kf). Währungskürzel: KM, BAM (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Nennwerten 200, 100, 50, 20 und 10 KM. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 KM sowie 50, 20, 10 und 5 Fening im Umlauf. Seit 2002 ist die Marka an den Euro gekoppelt (1 €=2 Marka).

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten werden vor allem in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte. 
 

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Bosnien und Herzegowina zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Geldautomaten stehen in allen größeren Städten flächendeckend zur Verfügung, in entlegenen Gegenden sollte man genügend Bargeld mit sich führen.

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährungen.

Geldwechsel

Euro und US-Dollar können am einfachsten getauscht werden. Teilweise werden Euro auch als Zahlungsmittel akzeptiert.

Beste Reisezeit in Bosnien Herzegowina

Kontinentalklima mit heißen Sommern (Juli/August) und kalten Wintern mit Schneefall (Dezember bis März) im Landesinneren. An den Küsten sind die Winter milder und feuchter als im Landesinneren.