AGB: Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbedingungen
Die Alpinschule Innsbruck GmbH (ASI) tritt mit ihren Leistungen als Reiseveranstalter oder Reisevermittler auf. Im Falle einer vermittelten Reiseleistung gelten die Reisebedingungen des vermittelten Leistungsträgers (Reiseveranstalter, Airlines, Hotels etc.). Im Besonderen wird darauf verwiesen, dass die in den Reiseausschreibungen genannten Voraussetzungen (Kondition, technische Kenntnisse zur Bewegung im Gelände und Ausrüstung) Bestandteil des Vertrages zwischen der ASI und dem Buchenden sind. Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen damit rechnen, von einzelnen (oder allen) Wanderungen/Touren ausgeschlossen zu werden. Wir empfehlen (vor allem bei anspruchsvolleren Reisen) vorab einen Arzt zu konsultieren.
1.1. Buchung/Vertragsabschluss/Zahlungsbedingungen
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und ASI dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preise, Leistungen und Termin in der schriftlichen Bestätigung der ASI) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, die Inhalte der Reisebestätigung (Preise, Reisedatum, Leistungsinhalte etc.) von ASI innerhalb von drei Werktagen auf Richtigkeit zu prüfen. Erhebt der Kunden innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch, gilt dies als übereinstimmende Willenserklärung. Nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung werden 20% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig, die Restzahlungen nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt. Bei verspätetem Zahlungseingang werden für erforderliche Expresszustellungen/Kurierdienste zusätzliche Kosten berechnet.
1.2. Umbuchung
Bei ASI Eigenreisen (Reiseveranstalter Alpinschule Innsbruck GmbH) ist eine Umbuchung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt möglich. Spätere Buchungsänderungen können nur mehr im Zuge einer Stornierung der bestehenden Buchung und einer Neubuchung vorgenommen werden. Bei Umbuchung einer von ASI veranstalteten Reise (ASI Eigenreise) auf eine andere bereits von ASI veröffentlichten Eigenreise (Preistoleranz bis 10% des ursprünglichen Reisepreises) verrechnet die ASI eine einmalige Bearbeitungsgebühr von mindestens € 50,– pro Person. Fallen bei der Umbuchung zusätzliche Kosten bei Leistungsträgern (z.B. bei Fluggesellschaften für nicht refundierbare Flugtickets, bei Kartenvermittlern für nicht erstattbare Eintrittskarten oder bei anderen Leistungsträgern für nicht kostenfrei stornierbare Leistungen) an, werden dem Kunden die effektiv anfallenden Kosten zusätzlich zur Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Änderung einer Doppelzimmer-Buchung auf nur eine Person wird für eine Person eine Stornorechnung (s. Pkt. 6.1.3.) erstellt, für die zweite Person wird ein Einzelzimmer berechnet. Bei Umbuchungen von ASI vermittelten Reisen gelten die Umbuchungsbedingungen des vermittelten Leistungsträgers. Zusätzlich erhebt ASI eine Bearbeitungsgebühr von € 50,– pro Buchung.
2. Vertragsinhalt, Informationen, Nebenleistungen
Über die normalen Informationspflichten (Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Einreisevorschriften) hinaus, hat die ASI in ausreichender Weise über die angebotenen Leistungen zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen in Katalog und anderen Ausschreibungen, sowie alle darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages. Werden bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen, sind diese schriftlich im Rahmen der Buchungsbestätigung festzuhalten.
3. Unsere Leistungen
Der Leistungsumfang ist aus den Beschreibungen in dem für den Reisezeitraum gültigen Detailprogramm sowie aus den Angaben der Reisebestätigungen ersichtlich. Bei allfälligen Widersprüchen gelten vorrangig die Angaben der Reisebestätigung. Die ASI behält sich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen auch nach Vertragsabschluss eine Änderung der ursprünglichen Angaben zu erklären. Der Charakter einer Trekking-, Erlebnis- oder Wanderreise verlangt bei bestimmten Gegebenheiten immer wieder Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung. Dies gilt insbesondere bei veränderten Straßen- bzw. Wegverhältnissen, Flugplanänderungen der Airlines, der Nichtverfügbarkeit von geplanten Unterkünften, bei Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür (z.B. Visum-Erteilung) u.a.. Die Ausschreibungen stellen den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den tatsächlichen Reiseablauf im Detail festzulegen. Ein Gewährleistungsanspruch bzw. eine Preisminderung aufgrund der genannten Erfordernisse einer Reiseverlaufsänderung besteht für den Kunden nicht.
4. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
4.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch, sofern nicht aus genannten Gründen eine Reiseverlaufsänderung notwendig wurde. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die ASI an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Kunde hat keinen Gewährleistungsanspruch, wenn er zusätzliche Leistungen zur ASI Pauschalreise in Eigenregie organisiert (z.B. Flüge, die aufgrund von Verspätungen/Ausfällen eine Teilnahme an der ASI Reise unmöglich machen bzw. zu zusätzlichen Kosten für den Kunden führen).
4.2. Schadenersatz
Verletzen die ASI oder ihre Gehilfen schuldhaft, die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so sind diese dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit die ASI für andere Personen als ihre Angestellten einzustehen hat, haftet sie nur, wenn sie nicht beweist, dass diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben (ausgenommen Personenschäden). Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft die ASI keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer sie hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren und vor Abreise eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
4.2.1. Haftungsbeschränkung
Bei allen Reisen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Wanderers/Bergsteigers/Reisenden. Alle Wanderungen/Touren erfolgen auf eigenes Risiko. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Teilnehmer erwartet. Die ASI übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer durch stillschweigende Annahme der Buchungsbestätigung von ASI bestätigt. Die konditionellen, gesundheitlichen und technischen Anforderungen an die Reiseteilnehmer, auf die in den Beschreibungen jeder Reise hingewiesen wird, sind ernst zu nehmen. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiver Reiseziele wird keine Gewährleistung übernommen. Es liegt in der Natur der Reisen, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Buchenden bestehen bleiben. Zumutbare und sachlich gerechtfertigte Programmänderungen durch Witterungseinflüsse, sonstige Gefahren, sowie Konditions- und Trittsicherheitsmängel einzelner Gäste und Sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten.
4.2.2. Haftungsbeschränkung Vermittelte Leistungen
Wird die ASI als Vermittler tätig, erstreckt sich die Haftung von ASI auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers, sowie die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und die Ausfolgung der Reisedokumente, die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Kunden und umgekehrt. ASI haftet jedoch nicht für die Erbringung der von ihr vermittelten bzw. besorgten Leistung. Verletzt ASI die ihm aus dem Vermittlungsvertrag obliegenden Pflichten, so ist sie dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn sie nicht beweist, dass ihr weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Vertragsverletzungen aufgrund minderen Verschuldens ist ASI dem Reisenden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.
4.3. Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten der ASI mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten der ASI, entweder den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, Fluggesellschaft) oder die ASI direkt über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen. ASI Berg- oder Wanderführer und/oder Leistungsträger sind berechtigt Mängelanzeigen entgegenzunehmen - sie sind aber nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Die Unterlassung der Mitteilung ändert nichts an den Gewährleistungsansprüchen. Sie kann dem Reisenden aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.
4.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze
Der Veranstalter haftet bei ASI Flugpauschalreisen unter anderem nach dem Warschauer bzw. Montrealer Übereinkommen und deren Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Gesetz.
4.5. Verjährung
Gewährleistungsansprüche können innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren.
5. Geltendmachung allfälliger Ansprüche
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei der ASI, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist. Ansprüche sollten innerhalb von 4 Wochen ab Reiseende geltend gemacht werden.
6. Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde/Auftraggeber kann jederzeit ASI oder dem vermittelnden Reisebüro mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Aus Gründen der Eindeutigkeit muss dies schriftlich geschehen.
6.1. Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlichen Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass die ASI gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden Fällen vor Reisebeginn zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung sowie eine gem. Abschnitt 7.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10% eine derartige Vertragsänderung. Die ASI ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern die ASI ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist sie diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
6.2. Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Bei der Buchung mehrerer Leistungen zu einem Gesamtpreis gilt als Zeitpunkt des Reiseantrittes jener des Antrittes der ersten Leistung. Der Kunde ist in allen nicht unter 6.1. genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Die Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Bei der Buchung mehrerer Leistungen zu einem Gesamtpreis gilt als Zeitpunkt des Reiseantrittes jener des Antrittes der ersten Leistung. Der Kunde ist in allen nicht unter 6.1. genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Die Stornobedingungen der ASI weichen von den ARB in der Fassung 1992 ab und betragen:
- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%
- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80%
- ab dem 03. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%
Stornobedingungen für Schiffsreisen:
- bis zum 84. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab dem 83. Tag vor Reiseantritt 30%
- ab dem 41. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 27. Tag vor Reiseantritt 80%
- ab dem 03. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass für einzelne Angebote/Leistungen abweichende Stornobedingungen gelten. Diese werden bereits im Rahmen der Angebotsstellung und Reisebestätigung gesondert gekennzeichnet. Bei vermittelten Reisen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters (z.B. TUI Deutschland GmbH etc.) bzw. des jeweiligen Leistungsträgers (z.B. Airline). Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht. Deshalb empfehlen wir eindringlich den Abschluss einer Reiseversicherung, die sowohl Storno-, Abbruch, Krankenrücktransport und Bergungskosten beinhaltet.
6.3. Rücktritt der ASI vor Antritt der Reise
6.3.1. Mindestteilnehmerzahl
Wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die Reise zu folgenden Bedingungen vom Reiseveranstalter abgesagt werden:
- bis 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
- bis 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen 2 und 6 Tagen,
- bis 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als 2 Tage dauern
6.3.2. Höhere Gewalt
Die Stornierung der Reise erfolgt aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Erkrankung des Berg- oder Wanderführers, sonstige Gründe, die eine Leistungsdurchführung unmöglich machen.
6.3.3. Rückerstattung
In den Fällen 6.3.1. u. 6.3.2. erhält der Kunde die geleistete Anzahlung innerhalb von 7 Werktagen rückerstattet. Ein Anspruch auf eine Verzinsung der Anzahlung besteht nicht.
6.4. Rücktritt u. Reiseänderungen der ASI nach Antritt der Reise
6.4.1. Ungebührliches Verhalten
Die ASI wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, der ASI gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine vorzeitige Rückreise, Übernachtungskosten, Mahlzeiten etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
6.4.2. Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung
Die ASI ist berechtigt eine Reise wegen der “Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung“ abzubrechen (z.B. bei widrigen Wetterbedingungen, Erkrankung eines Berg- oder Wanderführers, staatlichen Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, Epidemien, Naturkatastrophen usw.). Die Reiseteilnehmer haben Anspruch auf anteilige Erstattung der nicht angefallenen Aufwendungen der ASI, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Zusätzlich anfallende Kosten sind von den Reiseteilnehmern zu tragen.
6.4.3. Änderung Reiseverlauf
Die ASI ist ebenso berechtigt Reiseverläufe und Reiseinhalte zu verändern, auch zu kürzen, sofern es die Umstände erfordern. Gründe dafür könnten beispielsweise Kriege oder kriegsähnliche Zustände, Streiks, Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Epidemien, aber auch Flugverspätungen bzw. Flugausfälle, Nichtverfügbarkeit von geplanten Unterkünften. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Kostenersatz ausgefallener Leistungen laut Leistungsbeschreibung.
7. Änderung des Vertrages
7.1. Preisänderung
Die ASI behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von ihrem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungs- bzw. der Aufenthaltskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (Landegebühren, Ein-/Ausschiffungsgebühren, Flughafen und Sicherheitsgebühren, Kerosinzuschläge, staatlich festgelegte Tarife, Permits, die Einführung bzw. Erhöhung von Steuern) oder Wechselkursänderungen. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderung des Reisepreises um mehr als 10% ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr möglich (siehe Abschnitt Punkt 6.1.).
7.2. Leistungs- und Preisänderung nach Antritt der Reise
Bei Reiseänderungen, die aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie Streik, politischen Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, Wetterbedingungen, Flugabsagen bzw. Flugverspätungen, Nichtverfügbarkeit von geplanten Unterkünften etc. durchgeführt werden, behält sich ASI das Recht vor, anfallende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8. Reiseinsolvenzversicherung
Als Abwickler im Insolvenzfall des Veranstalters fungiert die Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjilestr. 4, 1220 Wien, Tel.Nr. +43 1 317 25 00, Fax.Nr.+43 1 319 93 67). Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen. Garant ist die Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Stadtforum, 6020 Innsbruck, (Bankgarantie Nr. 19922 v. 9.11.2000).
9. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reisenden, sowie die Aufenthaltsorte werden an dritte Personen auch bei dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn die Reisenden haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung erwünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
10. Allgemeines
Erfüllungsort ist Natters/Innsbruck. Es gilt das österreichische Recht und Ausschluss der Kollisionsnormen. Alle Angaben entsprechen dem Stand September 2018. Die Eintragung ins Verzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist unter der Eintragungsnummer 1998/0089 erfolgt. Sollte eine der oben stehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche gültige oder wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am weitesten entspricht.
Stand: Juni 2020